Aufenthaltsverlängerung ttrotz Gefängnis?

3 Antworten

Wenn es um Fakten und Tatsachen geht, dann solltest du dich an die Ausländerbehörde wenden. Ich kann dir leider nur meine Vermutungen mitteilen. Ich glaube dass er zumindest Schwierigkeiten haben wird, eine Aufenthaltsverlängerung zu bekommen, wenn er im Gefängnis ist. Aber ist das schlimm für dich? Du schreibst ja selber dass er aggressiv ist und Alkoholprobleme hat. Das wäre für deine Kinder nicht gut. Sie sollten in einer heileren Welt aufwachsen und nicht in einer in der Gewalt und Alkohol an der Tagesordnung sind.

TanjaBrrr 
Fragesteller
 25.02.2015, 18:18

Danke für deine Hilfe. Natürlich hoffe ich das die Behörde nicht verlängert. Dachte es gibt hier vielleicht jemanden der sich damit auskennt.

0
Kingblolero  27.02.2015, 11:36
@TanjaBrrr

Gibt es auch...die Ausländerbehörde. GF ist zwar ein tolles Forum aber in solch spezifischen Dingen sollte man lieber die Fachleute direkt ansprechen. Ich drück dir die Daumen dass es dir und deinen 3 Kindern gelingt stressfrei weiterzuleben :-)

0

Hat er eine daueraufenthaltatsbwilligung?

1.Der Verlängerungsantrag für eine Aufenthaltsbewilligung ist rechtzeitig – frühestens jedoch drei Monate – vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels einzubringen. Danach gelten Anträge als "Erstanträge". Und das macht die Sachen ein bisschen schwerer. 2. da er vorbestraft ist kriegt er grundsätzlich keine Verlängerung. Aber in dem Fall sollt ihr zu einem Anwalt gehen. Er hat drei Kindern und seine Strafe klingt auch nicht so schlimm da kann man was dagegen machen. Das kann aber nur ein anwalt machen. Der Anwalt kann immer einen Weg finden. Aber ihr allein könnt ihr nichts machen. Wenn er keine daueraufenthaltatsbwilligung mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt hat wird er noch mehr schwierig. Aber ihr sollt trotzdem zu einem Anwalt gehen. Wenn du willst dass er das Land für immer verlässt dann sollst du ihm nicht davon erzählen. 😜

Die Ausländerbehörde kann sich dazu viel verbindlicher äußern. M. E. tut er alles, dass er abgeschoben wird. So, wie er ist, könnte ich mir vorstellen, dass das auch für Dich nicht so schlimm ist. Ein Problem kann sein, dass er dann keine Zahlungen mehr leistet, falls er es denn bisher jemals getan hat. M. E. besteht auch kein Grund, dass der Aufenthalt verlängert werden sollte. Vielleicht erhält er eine Chance, wenn er sich um die Beseitigung seiner Alkholprobleme und der sie verursachenden Probleme bemüht. Dann müsste er aber sehr viel verändern, falls er das denn möchte.