Aufbauseminar für Anfänger - Bescheinigung nicht abgegeben, nun soll mein Fs entzogen werden - was kann ich tun?

4 Antworten

Du könntest nun den Führerschein den Behörden übergeben, bevor noch kosten für den Einzug entstehen. Schritt 2 wäre dann wohl, sich mit der Führerscheinstelle in Kontakt zu setzen, damit dir die Möglichkeiten genannt werden, den Schein zurück zu bekommen.

Schleunigst die Bescheinigung über das absolvierte Aufbauseminar bei der Behörde abgeben und mit denen sprechen.

Da sitzen auch nur Menschen und wenn Du die Bescheinigung vorlegst, welches das Datum der Teilnahme bestätigt welches in der Frist liegt, kann auch von dem Entzug noch abgesehen werden, ist ja noch nicht vollstreckt.

Ansonsten wenn es dazu zu spät sein sollte, musst Du die FE neu beantragen, dazu benötigst Du ebenfalls die Bescheinigung des absolvierten Aufbauseminares und bekommst dann deine FE neu erteilt.

Ja der Lappen ist erst mal futsch  da kann man nichts mehr machen als selber mal hingehen und nachfragen wie das jetzt weiter geht . Ob man das Ding nachreichen kann oder ob es dabei bleibt . Vielleicht wen Du Glück hast lassen die mit sich reden und gnade vor Recht ergehen  dann musst Du nur deine Lade schildern aber was vorlügen das bekommen die auch raus . Sonst danach abwarten wie die entscheiden . 

War das denn die Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis oder schon der Bescheid? Gib die Bescheinigung auf jeden Fall ab! Es wurde ja schließlich angeordnet!

Crack  18.09.2015, 20:13

Warum sollte es noch eine Anhörung geben?

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Kommentator5  18.09.2015, 20:15
@Crack

Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts muss demjenigen nochmal die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern. 

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Skyfarmer 
Fragesteller
 18.09.2015, 20:35

Anhörung, habe bis zum 1.10 Zeit. Rufe direkt am Montag an. 

Ändert das was an der Tatsache ob da Anhörung steht?

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Kommentator5  18.09.2015, 20:50
@Skyfarmer

Ja, die haben dir ja mitgeteilt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, da du einer Anordnung nicht nachgekommen bist und vorher noch die Möglichkeit hast, dich zu äußern. Der Entziehungsbescheid würde nach Ablauf der Frist zugestellt. Also Bescheinigung vor Ablauf der Anhörungsfrist abgeben.

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