Auf ein bett von porta möbel in wallenhorst nach 3 monaten noch garantie? wert 1500 Euro!°

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Wenn dich direkt an den Geschäftsführer des Möbelhauses und schildere ihm die Mängel in einem netten Gespräch.Er wird die notwendigen Schritte einleiten. Aber denk daran:Wie man in den Wald hineinruft,so schallt es heraus.

lenzing42  13.07.2012, 17:35

Danke für den Stern.

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Garantie und Gewährleistung sind 2 gravierend unterschiedliche Dinge. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Lieferanten..gepaart mit einer Menge Bedingungen. Aber: Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung!! Musst dabei aber bedenken das mit Beginn des Monat 7 nach Lieferung die sogenannte Beweisumkehr in Kraft tritt - d.h. dann musst du selber nachweisen das ein Mangel vorliegt---na das mach mal :-) - aber in dem Fall innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung die Mängel schriftlich per Einschreiben mit Rückschein beim Möbelhaus geltend machen! Das Möbelhaus hat 2 Nachbesserungsversuche - velass dich niemals nur auf Telefonate- weil du dann nichts in der Hand hast! Wichtig: Sei höflich und bleib immer freundlich--- ein angemotzter Verkäufer wird nur ungern tätig :-) - er kann im Prinzip ja auch nix dafür. Formuliere das was du als Mangel ansiehst - und kläre dann ab ob der Verkäufer ggf einem Umtausch gegen ein anderes Bett zustimmst- das wird in der Regel nicht der Fall sein wenn keinen echten Mängel vorliegen. Ich glaube kaum das zu den freiwilligen Garantieleistungen das Rückgaberecht bei einem Bett vorgesehen ist--- aber nix ist unmöglich - dazu den Kaufvertrag studieren. In jedem Fall kommst du weiter wenn du offen und ehrlich bleibst und dann auch gerne bei einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder GF des Möbelhauses versuchst zu einer Einigung zu kommen--die wird aber in jedem Fall eine Minderung bedeuten, denn die Matratzen kann der nicht mehr verkaufen---- und Boxspringbetten sind nur mal anders konstruiert als die normalen betten mit Federrahmen - auch darüber muss man sich eigentlich vor dem kauf im Klaren sein---oder vielleicht hat es dir der Verkäufer nicht erklärt - wobei der im grunde nicht dazu verpflichtet ist denn bei der heutigen Informationsflut kann der durchaus davon ausgehen das das bekannt ist...da ist dann geschicktes Verhandeln erforderlich--und immer freunlich und höflich bleiben

das steht in dein kaufvertrag drin, ansonsten die firma anrufen, mängel anmelden !! am besten schriftlich (per einschreiben)