Teure Stühle nach 5 Jahren kaputt - Recht auf Ersatz/Reparatur?
Ich habe Ende 2007 vier Esstischstühle zu einem Gesamtpreis von ca 2500 € gekauft (grosses Möbelhaus in Senden bei Ulm), jetzt gingen innerhalb kürzester Zeit zwei davon kaputt, ich war damit beim Schreiner und wollte sie reparieren lassen, der meinte, das sei konstruktionsbedingt und die anderen beiden Stühle würden bestimmt auch bald auuseinander gehen und ich sollte mich beim Möbelhaus beschweren. Diese verweisen jedoch auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ganz schön ärgerlich, finde ich, denn ein 700 Euro Stuhl sollte doch länger halten als 5 Jahre, oder? Ist es sinnvoll, etwas zu unternehmen oder muss ich die Kröte schlucken?
2 Antworten
Teuer heißt nicht unbedingt gut und nach 5 Jahren sind Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen
Meine Eßzimmerstühle (Buche) haben vor 20 Jahren nur 40 € pro Stuhl gekostet und sind noch immer top - lediglich der Bezug der Sitzflächen wurde schon mal für kleines Geld ausgetauscht
Nach fünfjähriger Benutzung wirst du keinen Ersatz bzw. Erstattung der Reparaturkosten erwarten können.
Du kannst natürlich den Hersteller,sofern er dir bekannt ist,auf den Schaden hinweisen. Außerdem kannst du einen von der IHK gestellten Gutachter mit einer kostenpflichtigen Überprüfung beauftragen.
Abgesehen davon sagt der Preis eines Stuhles nichts über seine Haltbarkeit aus.