au pair jahr beenden?

2 Antworten

Aus wirklich zwingenden Gründen, wenn Dir eine Fortsetzung des Au-Pair-Verhältnisses nicht zumutbar ist, kannst Du kurzfristig kündigen.

Bei einem normalen Arbeitsverhältnis könntest Du schadenersatzpflichtig werden, aber bei einem Au-Pair Verhältnis greift das eigentlich nicht. Es sei denn, in Deinem Au-Pair Vertrag sei eine Schadenersatzpflicht bei kurzfristiger Kündigung festgelegt.

Am wichtigsten ist jetzt, dass Du SOFORT mit Deiner Gastfamilie sprichst, und die Situation erklärst. Und zwar nicht fordernd (... " und darum MÜSST ihr das jetzt akzeptieren"), sondern bittend (..."versteht bitte, dass ich jetzt nicht anders kann").

Aber auch, wenn Du jetzt kurzfristig nach Österreich musst, vielleicht kannst Du ja nach ein paar Tagen wiederkommen (ich weiß ja nicht, was bei Dir vorgefallen ist). Auch in diesem Fall ist zwar Deine Gastfamilie nicht erfreut, dass das Au-Pair plötzlich weg muss, aber mal eine Woche ohne Au-Pair kann die Gastfamilie leichter organisieren, als jetzt sofort ein neues Au-Pair suchen zu müssen. Bitte gehe nochmal in Dich, und überlegen, ob Du wirklich dauerhaft Deine Gastfamilie verlassen musst. Und rede mit Deiner Gastfamilie darüber! Reden, reden, reden!

Viele Grüße,

"Dampfschiff" (ich bin selbst seit vielen Jahren Gastvater für Au-Pairs)

je nachdem was in deinem Vertrag vereinbart war kann man dich "finanziell zur Rechenschaft ziehen"