Arzttermin - dart der arbeitgeber mir das verbieten?

4 Antworten

Wenn es ein zwingender Termin ist (akute Erkrankung oder Weiterbehandlung einer bereits bestehenden nicht unwesentlichen Erkrankung), muss dein Arbeitgeber dir frei geben. Es handelt sich im Regelfall ja auch nur um ein bis zwei Arbeitsstunden.


Arztbesuch während der Arbeitszeit. Sind Beschäftigte nicht akut krank, müssen sie versuchen, ihre Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Nur wenn der Arzt keinen anderen Termin vergeben kann oder will, muss der Arbeitgeber die Dauer des Arztbesuchs während der Arbeitszeit bezahlen


Schnittchenfan  07.12.2020, 08:46

Du musst dich aber ernsthaft um einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit bemühen, und du musst im Zweifelsfall das dem Arbeitgeber auch nachweisen. Dazu musst du auch den Arzttermin im Zweifelsfall zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wahrnehmen, z.B. wenn du ein paar Monate später sowieso schon genehmigten Urlaub hast. Was anders ist's, wenn dir bei Verzögerung des Termins ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen drohen. Also z.B. die Entfernung eines hautkrebsverdächtigen Muttermals oder so was musst du nicht um mehrere Monate verschieben wegen deinem Arbeitgeber.

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Nein, das darf der Arbeitgeber nicht.

Er muss sich nicht unbedingt für den Zeitpunkt bezahlen, aber er darf es Dir nicht verbieten.

Ich zweifle stark an, dass dieses Verbot rechtens war.


Kuestenflieger  02.05.2020, 10:57

und ! es kommt immer darauf an wer - wie - wann um freistellung bittet .

wo ist der arbeitsplatz -- wo die praxis ?

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