Arbeitszeugnis und Berichtsheft?

2 Antworten

Nein!

Das Berichtsheft ist ja nötig, wenn die IHK es evtl. anfordert und rechtlicher Bestandteil deiner Ausbildung.

Ein Arbeitszeugnis ist eher unrelevant. Du bist noch in der Ausbildung und benötigst es nicht.

Rede in Ruhe mit denen, ansonsten schalte die Kammer ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Nein, dein alter Arbeitgeber darf dir dein Berichtsheft und Arbeitszeugnis nicht verweigern. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, diese Unterlagen zu erhalten, da sie für deine berufliche Entwicklung und Bewerbungen wichtig sind.

Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.