Arbeitsverweigerung zum Selbstschutz?

8 Antworten

Du kannst verlangen, dass diese Arbeit zu zweit gemacht wird. Denn eine Schlange von Einkaufswagen ist für einen alleine unpraktisch.

Und im Falle eine Unfalles ist das als Betriebsunfall zu werten, wofür der AG dann aufzukommen hat.

Leestigter  08.11.2019, 06:37

Wenn er zuviel Wagen auf einmal scvhiebt, dann schon. Die Schlauen schieben die halt auf zweimal oder dreimal und nicht alle zusammen ..

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Niyaha22  08.11.2019, 06:41
@Leestigter

Ich weiß nicht, ob du schon mal mehr als einen Wagen zusammen geschoben hast. Es ist so ziemlich egal, ob man nur einmal oder mehrmals geht. Das HANDLING beim Schieben macht sich zu zweit IMMER besser. Selbst die Männer in unserem Kaufland schieben zu zweit die Wagenschlange, weil die Wagen nach allen Seiten ausbrechen.

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Wenn du als Angestellter merkst, dass da auf dem Kundenparkplatz Rutschgefahr besteht unternimmst du nichts?

Das Wohl der Kunden, die dort ausrutschen könnten und sich verletzen würden ist dir egal?

Hast du nicht gelernt, dass du Gefahrenstelen melden und/oder beseitigen musst?

Und du schaust weg und unternimmst nichts? - sorgst dich wegen deiner eigenen Gesundheit?

Abstumpfende Mittel aufbringen, das wäre eigentlich dein Job! - oder jemanden schnell Bescheid geben der das macht bevor die erste Oma sich die Hüfte bricht!

Ist das zuviel verlangt? - du kriegst höchstens eine verpasst, weil du weggesehen hast, so siehts aus!

Herfried1973  08.11.2019, 07:35

Steht eigentlich nix da von wegen Kundenparkplatz... Phatasie zu freien lauf...? Und der AG hat für angenessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, sprich z.B. im Winter bei Eis als Vorschrift, erst mal zu salzen plus zur Verfügung stellen der Mittel

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Leestigter  08.11.2019, 18:18
@Herfried1973

Ja die Einkaufswägen werden bei dir wo herumgeschoben? Während Kundenfahrzeuge daneben fahren?

Kannst du eins und eins nicht zusammenzählen oder gibt es da wo du wohnst keine Einkaufswagen?

Und dass die Arbeitsbedingungen, also das eisfreie ja meist von den Angestellten zu machen ist ( oder Hausmeister, der zu informieren wäre) hast du nicht gewusst oder überlesen?

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Den Chef oder den Sicherheitsbeauftragten drauf ansprechen. Präventiv. Damit auch abgeklärt wird, wer und wie den Weg benutzbar, sicher erhält, ob das mit der entsprechenden Pflege des wohl ebenfallsvorhsndenen Kundenparkplatzes gemeinsam geht, etc.

Da es die Firma schon länger gibt, sind sicher Arbeitsabläufe definiert. Undwenn nein, dann anregen. Denn Firmen sind zu Arbeitnehmerschutz verpflichtet.

Woher ich das weiß:Hobby – Klima und Wetter, semi-professionelles Hobby von Kindheit an

Um erstmal deine Frage zu beantworten: Ja.

Grundsätzlich könntest du euren Sicherheitsbeauftragten ansprechen oder die BG.

Ansonsten sehe ich das Problem aber auch eher, dass bei euch im Winter nicht gestreut wird. Wenn sich das einmal rumspricht, dass ein Kunde gestürzt ist, gibt es den Laden nicht mehr lange.

In jedem größeren Unternehmen gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die würde ich direkt ansprechen oder mailen damit eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wird.