Arbeitsverweigerung Minijob - welche Strafen drohen? (Geldstrafe)?
Hallo,
ich arbeite aktuell auf 450€-Basis bei McDonalds. Da ich schon, trotz Bitte an den Arbeitgeber mich der Grenze entsprechend einzuteilen, 2 mal von den ersten drei Monaten überzogen habe, möchte ich in Zukunft genauer kontrollieren, wann ich arbeite - Zumal meine Chefin telefonisch nicht erreichbar ist, über Whatsapp nur sporadisch antwortet und sich wenn immer verkalkuliert hat.
Sollte ich nach all den Unzurechnungsfähigkeiten zu den Schluss kommen, dass mir für den jeweiligen Monat eine Einteilung zu knapp wird und ich entscheide dort (mit Ankündigung) nicht zu erscheinen, welche Strafen könnten drohen? Gäbe es über die Gefahr einer Kündigung hinaus die Möglichkeit einer zusätzlichen Geldstrafe? Das dieser Tag nicht entlohnt werden würde ist klar, aber könnte der Konzern mir erwirtschaftetes Geld von früheren Schichten des Monats abziehen?
Gruß
4 Antworten
Wenn Du eine strafbare Handlung durch Deine Arbeitsverweigerung verhinderst, kann man wohl keine Schadensersatzforderung gegen Dich stellen.
Eine Geldstrafe wird nur durch die Staatsanwaltschaft oder einem Richter als Urteil auf einen angeklagten Straftatbestand verhängt.
Da Arbeitsverweigerung kein Straftatbestand ist, gibt es dafür von den beiden auch keine Geldstrafe.
Was Du meinst ist ein Bussgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Aber selbst das gibt es nicht.
Bleibt die zivilrechtliche Vertragsstrafe. Ob, was und wieviel dazu etwas in DEINEM Arbeitsvertrag steht, können wir nicht wissen. Theoretisch könnte aber der Konzern einen evtl. Einnahmenausfall wegen deinem Nichterscheinen dir in Rechnung stellen und dich schadenersatzpflichtig machen. Dieser finanzielle Schaden müßte aber nachweisbar sein, und dir auch zu Lasten gelegt werden können.
Theoretisch drohen Arbeitnehmern Schadenersatzansprüche und Kürzungen bei ALG1, aber was die mit einem Minijob bei Macces außer der Entlassung drohen soll fällt mir nicht ein.
Kompetentes Basiswissen findest du hier:
https://www.aushilfsjobs.info/magazin/ueberstunden-im-minijob-ist-das-erlaubt.html
Sollten keine festen Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart worden sein, müssten dort jedoch Hinweise zur Verfügbarkeit des Arbeitnehmers zu finden sein.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass uneingeschränkt der Personalplanung des Unternehmers zur Verfügung stehen musst.