Arbeitsverweigerung Minijob - welche Strafen drohen? (Geldstrafe)?

4 Antworten

Wenn Du eine strafbare Handlung durch Deine Arbeitsverweigerung verhinderst, kann man wohl keine Schadensersatzforderung gegen Dich stellen.

Eine Geldstrafe wird nur durch die Staatsanwaltschaft oder einem Richter als Urteil auf einen angeklagten Straftatbestand verhängt.

Da Arbeitsverweigerung kein Straftatbestand ist, gibt es dafür von den beiden auch keine Geldstrafe.

Was Du meinst ist ein Bussgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Aber selbst das gibt es nicht.

Bleibt die zivilrechtliche Vertragsstrafe. Ob, was und wieviel dazu etwas in DEINEM Arbeitsvertrag steht, können wir nicht wissen. Theoretisch könnte aber der Konzern einen evtl. Einnahmenausfall wegen deinem Nichterscheinen dir in Rechnung stellen und dich schadenersatzpflichtig machen. Dieser finanzielle Schaden müßte aber nachweisbar sein, und dir auch zu Lasten gelegt werden können.

Theoretisch drohen Arbeitnehmern Schadenersatzansprüche und Kürzungen bei ALG1, aber was die mit einem Minijob bei Macces außer der Entlassung drohen soll fällt mir nicht ein.