Arbeitsvertrag bei Wiedereinstellung nach Kündigung

4 Antworten

Es gilt ein neuer Vertrag, da die Rechtsprechung entwickelt hat, dass eine wirksame rechtliche Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit mindestens 3 Monate dauern soll, um den alten Vertrag endgültig abzulösen - damit ist dann auch eine Befristung erlaubt. Das ganze wurde aus der Rechtsprechung zur Pensionskasse abgeleitet - hier müssen es 3 Monate sein um die Ansprüche zu verlieren und von vorne anzufangen

Ach ja : ich hab vergessen anzuführen, dass ich in der Zeit, in der ich gekündigt war als Aushilfe für 160 Euro beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war, aber andere Arbeiten als bisher ausgeführt habe...hat dieses Auswirkungen auf den Sachverhalt?

Ein Anwalt hat mir eine unverbindliche Auskunft erteilt, dass auf jeden Fall der alte Vertrag nicht mehr gültig ist...ist das wirklich so?

Der alte Vertrag ist Geschichte. Und insofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten seine Bedingungen nun nicht wieder bzw. weiter.

Mit dem Neueinstieg beginnst Du auch ein neues Arbeitsverhältnis. Und damit gilt auch die bereits erworbene, längere Kündigungsfrist nicht mehr! Du fängst also wieder "von vorne" an!

Familiengerd  26.02.2013, 21:39

Was meinst Du mit "bereits erworbene, längere Kündigungsfrist"?

Die für ihn geltende längere Kündigungsfrist (also bei Kündigung durch ihn selbst) im alten Vertrag war schließlich nachteiliger im Vergleich zur gesetzlichen!