Arbeitsverhältniss beenden?

3 Antworten

Wenn der Betrieb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Lohn nicht/nicht pünktlich zahlt, schreibst Du erst einmal eine Abmahnung, bevor Du zum Arbeitsgericht gehst.

In diesem Schreiben forderst Du den AG auf, Dir den noch ausstehenden Lohn bis zum (Frist von 7-10 Tagen setzen)....zu überweisen. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Meist genügt das und der AG bezahlt. Du kannst im anderen Fall auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos (Achtung: Keine Rechtsberatung). Ein Anwalt ist erst einmal nicht vorgeschrieben.

Bevor Du allerdings "die Pferde scheu" machst, solltest Du daran denken, dass auch beim Ausscheiden aus dem Betrieb die Abrechnungen i.d.R. zum "normalen" Termin gemacht werden.

Bekommst Du z.B. zum 15. eines Monats das Geld vom Vormonat, wird Dein AG Dir den Septemberlohn am 15. Oktober überweisen und die Resttage vom Oktober evtl. erst am 15. November. Das ist aber noch alles rechtlich in Ordnung.

Sabotagdugarage 
Fragesteller
 10.09.2019, 08:37

Ja das weiss ich das der lohn für september erst zum 15. Oktober dann kommen würde ...nur hab ich ja von vielen ex kollegen gehõrt das sie garnichts oder nur die hälfte bekommen haben trotz einhaltung der kündigungsfrist aber gut dann wende ich mich ans Arbeitsgericht falls der fall eintreffen sollte.. Danke

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Hexle2  10.09.2019, 09:36
@Sabotagdugarage

Vor dem Gang zum Arbeitsgericht solltest Du aber auf alle Fälle erst in einem Brief abmahnen und eine Frist setzen. Der AG muss Gelegenheit bekommen, seinen "Fehler" zu beheben. Erst wenn er das nicht tut, geht man zum Arbeitsgericht (da wird auch gefragt, ob abgemahnt wurde)

Auch ein Anwalt würde zuerst den AG anschreiben und zur Zahlung auffordern, bevor er Klage einreicht.

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Zum 31.10. kannst du nur kündigen, wenn du noch in der Probezeit bist. Wenn du dann einfach nicht mehr hin gehst, bekommst du natürlich für diese Zeit auch keinen Lohn. Evtl. musst du sogar eine Konventionalstrafe zahlen.

Sabotagdugarage 
Fragesteller
 09.09.2019, 21:32

Hä in mein Arbeitsvertrag steht 14 tage kündigungsfrist also wenn ich die morgen weg schicke hab ich die frist eingehalten..

Auch nach der probezeit hat man 14 tage kündigungsfrist so steht es im vertrag also bitte ja

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Hexle2  10.09.2019, 07:44
Zum 31.10. kannst du nur kündigen, wenn du noch in der Probezeit bist.

Da liegst Du jetzt aber schwer daneben.

Woher kennst Du die Kündigungsfristen? Nebenbei, es kann zum 31. Oktober auch fristgerecht gekündigt werden wenn § 622 Abs. 1 BGB Anwendung findet und es keine verkürzte Frist in der Probezeit gibt.

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Nu reg Dich mal nicht so auf. Wir konnten ja nicht wissen, was in Deinem Vertrag stand.

Um auf Deinen Lohn zu bestehen, brauchst Du keinen Anwalt. Wenn die Firma Dir Deinen Restlohn nicht zahlen will oder wird, gehst Du zum Arbeitsgericht. Dort kannst Du Klage einreichen. Dazu brauchst Du keinen Anwalt und das kostet auch nichts.