Arbeitslos melden - Wann?

8 Antworten

Muss ich morgen direkt zum Arbeitsamt fahren und mich arbeitslos melden oder wirklich erst direkt nach den 05.09.2019?

Bei Kenntnis von einer Kündigung, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung, musst Du Dich arbeitsuchend melden. Das geht auch online ( https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld ) oder gebührenfrei telefonisch ( 0800 4 555500 ).

Das ist zunächst einmal - so lange Du arbeitsunfähig krank bist - alles.

Erst wenn du wieder gesund/arbeitsfähig bist - oder besser: wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar ist!! -, musst Du Dich arbeitslos melden; vorher ist das nicht möglich, weil sich nur derjenige arbeitslos melden kann, der dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung auch zur Verfügung steht - und das bist Du nicht, so lange Du arbeitsunfähig krank bist. Du solltest rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren (Telefon-Nr siehe oben), damit Du Dich dann persönlich (!) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden kannst, da der Anspruch erst mit dem Tag der Arbeitslos-Meldung tatsächlich entsteht.

Muss ich mich dann bei der Agentur oder beim Jobcenter melden?

Für die Arbeitsuchend- und die Arbeitslos-Meldung ist zunächst einmal die Agentur für Arbeit zuständig. Sollte man dort feststellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht vorliegen, wird man Dich an das Jobcenter verweisen (Arbeitslosengeld 2/Harzt IV).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Arbeitssuchend melden kannst du dich sofort, online. Solltest du sicherheitshalber zur Fristwahrung auch machen.

Dann musst du dich spätestens (!!!) am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich auf der AfA melden.

Was die Kündigung angeht: 14 Tage Kündigungsfrist? Bist du noch in einer Probezeit?

Jobcenter wird erst interessant, wenn du so wenig ALG1 erhältst, dass du aufstockend ALG2 benötigst. Und da genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Meldung bei der AfA.

Du musst Dich so schnell wie möglich melden.

Wenn Du krankheitsbedingt nicht selbst zum Arbeitsamt gehen kannst, ruf an, sag dass Du gekündigt worden und arbeitsunfähig geschrieben bist.

Wenn man krank ist, kann man nicht in jedem Fall selbst sofort hin gehen, melden musst Du Dich aber unverzüglich. Gute Besserung


sgrafixx 
Fragesteller
 21.08.2019, 16:12

Muss ich mich dann bei der Agentur oder beim Jobcenter melden?

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Hexle2  21.08.2019, 17:39
@sgrafixx

Arbeitslos meldet man sich bei der Agentur für Arbeit

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Da du jetzt Kenntnis von deiner drohenden Arbeitslosigkeit hast, musst du dich UMGEHEND "arbeitssuchend" melden. Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH arbeitslos melden. AlG 1 wird frühestens ab dem Tag der persönlichen Meldung geleistet.

Ruf beim Amt an und melde es und gehe nachher wenn es dir besser geht zum Amt!