Arbeitgeber will Impfstatus öffentlich unter Kollegen machen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im allgemeinen Fall geht das nicht, da dies nicht vereinbar mit Persönlichkeits- und Datenschutzrechten ist.

Bei manchen Berufsgruppen (Pflege, Medizin) mag es möglich sein, dass die Gesundheitsdaten incl. Impfstatus erfasst werden. Öffentlich verbreiten darf der Arbeitgeber diese dann jedoch trotzdem nicht.

Dein Arbeitgeber darf nur nach dem Impfstatus fragen, wenn Du in einem entsprechenden Beruf arbeitest (z.B. Pflegeeinrichtung, Krankenhaus). Aber selbst wenn er das Recht auf die Frage hat, muss er sich an das Datenschutzgesetz halten und das untersagt ihm, dass er persönliche Daten seiner Mitarbeiter veröffentlicht, bzw. weitersagt.

Kann mir das einer rechtssicher erklären, ob er das darf?

Das kann und darf nur ein Anwalt und der wird für diese Aussage auch ein paar Euro nehmen.

Rechtssichere Beratung ist nichts, was man bei GuteFrage hinterhergeschmissen bekommt.

IceT1701 
Fragesteller
 30.09.2021, 17:12

Ist mir schon klar, also ich würde wegen sowas nun auch nicht klagen. Ich will nur Mal ein paar Ideen haben. Ich will halt keine Antworten wie: Echt, sowas würde ich mir nicht bieten lassen.

Aber du hast Recht.

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Nach meiner Erfahrung kann der Arbeitgeber immer einen Weg finden, wie er seine Mitarbeiter zwingen kann, Farbe zu bekennen.

Das geht schon bei so simplen Themen wie die Teilnahme an Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug los.

Der AG hängt einfach eine Liste der Mitarbeiter aus, mit jeweils einem Feld, in dem der MA seine Zusage oder Abmeldung der Teilnahme an der Veranstaltung vermerken kann, aber nicht muss.

So werden die Unwilligen also nicht durch ihre explizite Absage an den Pranger gestellt, sondern dadurch, dass sie sich weigern eine Auskunft zu geben.

So wird dann sozusagen Peer Pressure aufgebaut.

Ich könnte mir vorstellen, dass so eine Strategie beim Impfstatus gut funktionieren würde.

Ich kann nicht sagen, ob das tatsächlich rechtssicher wäre.

Ich kann aber sagen, dass so eine Vorgehensweise nach meiner Erfahrung in Betrieben durchaus üblich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schau dir nächste Woche die Nachrichten an. Da wird mit großer Sicherheit die Nachweispflicht ob geimpft oder genesen, eingeführt. Zumindest kommst Du als Ungeimpfter ohne täglichen Coronatest nicht mehr in den Betrieb.

Du wirst dich sicherlich auch als Geimpfter testen lassen können und dann den Test vorlegen. Ob das Sinn macht?

Rechtssicherheit? Die Frage würd ich nochmal stellen, wenn die neue Verordnung in Kraft ist.