Arbeiten in Berlin und angemeldet in Bayern?

1 Antwort

Es besteht nach spätestens zwei Wochen eine Meldepflicht. Sprich, wenn du in Berlin wohnst, musst du dich auch hier anmelden. Wenn du z.B. in Bayern wohnst, in Berlin aber nur ab und zu arbeitest (z.B. wie Monteure oder Facharbeiter), dann brauchst du dich nicht anmelden. Es zählt im Grunde dein Hauptwohnsitz. Hast du diesen in Berlin (was ja durch eine Arbeitsstelle in der Stadt begründet wird), dann musst du dich in Berlin anmelden.