Arbeiten gehen ist das möglich?

4 Antworten

Das kommt darauf an wo du herkommst. Wie die Schulpflicht und Berufsschulpflicht geregelt ist unterscheidet sich mitunter von Bundesland zu Bundesland.

Empfehlenswert ist es aber nicht. Eine Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für den Arbeitsmarkt. Du kannst natürlich Minijobs machen zb, Aber dein Augenmerk sollte darauf liegen eine Ausbildung zu finden.
Also fleißig suchen und bewerben. Wenn du die Zeit zwischen Schule und Ausbildung dann mit Arbeit überbrückst ist das natürlich in Ordnung.


xxXChristophXxx 
Fragesteller
 29.05.2023, 14:45

Ich leben in Nordrhein Westfalen würde das gehen ? Und auch wenn sie es empfehlen Eine Ausbildung zu machen habe ich gar kein Bock auf eine

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Caila  29.05.2023, 14:50
@xxXChristophXxx

Du wirst ohne Ausbildung es immer schwerer haben einen guten Job zu finden. Du hast halt keine Qualifikationen. Und man nimmt lieber Leute mit Qualifikationen, die auch wissen was sie da tun.
Wenn du keine Ansprüche hast und immer jeden Cent ein paar Mal umdrehen musst dann nur zu.
Ist aber ein armes Leben.

In Nrw bist du bis 18 Schulpflichtig.

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In der Regel besteht bis 18 Schulpflicht. Der Besuch einer Berufsschule reicht da aus.

Am sinnvollsten wäre es eine Ausbildung zu beginnen.

Am besten ist es, wenn du eine Ausbildung findest. Von einem 500€ Job kann keiner leben. Alles drüber musst du versteuern


xxXChristophXxx 
Fragesteller
 29.05.2023, 14:41

Aber kann ich auch arbeiten gehen und irgendein Job finden ohne Ausbildung ?

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MachernWiir  29.05.2023, 14:43
@xxXChristophXxx

Klar. Ich habe während meines Abiturs im Einzelhandel als Nebenjob gearbeitet. Sind halt nunmal ohne Ausbildung alles sehr einfache und monotone Arbeiten

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xxXChristophXxx 
Fragesteller
 29.05.2023, 14:50
@MachernWiir

ich mache aber mein Abitur nicht wie sie es gemacht haben ich mache ein hauptschul Abschluss

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https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Sekundarstufe%20II%20%2D%20§%2038%20Schulgesetz%20NRW&text=Wer%20vor%20Vollendung%20des%20einundzwanzigsten,bis%20zu%20dessen%20Ende%20schulpflichtig.

Du bist schulpflichtig bis du das Schuljahr in dem du 18 wirst beendet hast.

Entweder mach Schule weiter, fang eine Ausbildung an oder mach ein FSJ. Aber ohne Schulbesuch einfach arbeiten gehen, geht nicht.