Anspruch auf Unterhalt?
Hallo
ich habe einen Unterhaltstitel und die Beistandschaft vom Jugendamt beantragt, mein ex hat immer unregelmäßig den Unterhalt gezahlt bis wir dann Schlussendlich bei der Lohnpfändung waren.
jetzt habe ich 4 Monate Unterhalt durch die Pfändung bekommen.
jetzt hat mein Ex seinen Job gekündigt und es kommt natürlich kein Unterhalt mehr.
Laut Jugendamt hat er keinen neuen Job und keine Sozialleistungen beantragt.
Vom Jugendamt kommt nur kann man nichts machen wir müssen warten bis er eine neue Arbeit hat.
Ich lese aber im Internet das mein Ex sich bemühen muss um Arbeit und Bewerbungen schreiben muss und dies nachweisen müsste.
Aber darum kümmert sich das Jugendamt auch nicht.
weis einer von euch was ich noch machen könnte ?
vielen Dank für eure Antworten.
1 Antwort
Wenn dein Kind noch minderjährig ist und du alleinerziehend, also nicht verheiratet, dann könntest du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Darauf sollte aber auch die Beistandschaft dich aufmerksam machen. Die werden auch weiterhin überprüfen, ob sich der Kindesvater um Arbeit bemüht.
Ferner hast du die Möglichkeit, den Kindesvater wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen, denn er hat ja seine Arbeit gekündigt. Die Gründe könnten sein, dass er keinen Unterhalt zahlen will. Das ist ein Straftatbestand.
Ich bin verheiratet also fällt der Anspruch auf Beistandschaft leider weg.
Ob das jugendamt da was macht bezweifle ich , wie gesagt von der Frau vom Jugendamt kommt nur , wir müssen beobachten ob er neue Arbeit hat oder nicht mehr macht sie nicht mehr.
sie beantwortet auch nicht meine Fragen.