Anspruch auf Unterhalt?

Realisti  05.11.2021, 09:10

Wie alt ist das Kind? Was sagt sein Umfeld oder seine Familie dazu, dass er sich drückt?

DaniL05 
Fragesteller
 05.11.2021, 09:24

Mein Kind ist 8.

mit seiner Familie haben wir nichts zutun, genauso wie mit ihm. Er will von seinem Kind nichts wissen.

1 Antwort

Wenn dein Kind noch minderjährig ist und du alleinerziehend, also nicht verheiratet, dann könntest du Unterhaltsvorschuss beantragen.

Darauf sollte aber auch die Beistandschaft dich aufmerksam machen. Die werden auch weiterhin überprüfen, ob sich der Kindesvater um Arbeit bemüht.

Ferner hast du die Möglichkeit, den Kindesvater wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen, denn er hat ja seine Arbeit gekündigt. Die Gründe könnten sein, dass er keinen Unterhalt zahlen will. Das ist ein Straftatbestand.


DaniL05 
Fragesteller
 05.11.2021, 09:28

Ich bin verheiratet also fällt der Anspruch auf Beistandschaft leider weg.
Ob das jugendamt da was macht bezweifle ich , wie gesagt von der Frau vom Jugendamt kommt nur , wir müssen beobachten ob er neue Arbeit hat oder nicht mehr macht sie nicht mehr.
sie beantwortet auch nicht meine Fragen.

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IQSofia  05.11.2021, 09:32
@DaniL05

dann prüfe, ob er innerhalb von 6 Monaten immer noch keine Arbeit hat. Dann kannst du eine Strafanzeige erstatten.

Ferner könntest du einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Es entstehen dem Kindesvater ja Rückstände durch den Titel.

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DaniL05 
Fragesteller
 05.11.2021, 09:35
@IQSofia

Macht der Gerichtsvollzieher das alles ohne das man einen Anwalt einschaltet?

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IQSofia  05.11.2021, 09:37
@DaniL05

ja, wenn du den Original-Titel hast und die entsprechenden Anträge stellst.

Du kannst dann wieder eine neue Frage hier einstellen. Im Übrigen sollte die Beistandschaft das machen und eventuell eine Kontenpfändung veranlassen. Das macht ordentlich Druck.

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