Welche Sozialleistungen sind möglich?
Hey ihr Lieben,
Ich (18) werde am 1.6 von Zuhause ausziehen, mit meinem besten Freund (18) zusammen.
Ich bin Abiturientin, er ist dann Student.
Wir beziehen bisher keine Sozialleistungen, werden allerdings in einer vergleichsweise teuren Stadt leben. (Die Miete von 860€ ist machbar)
Wir bekommen beide Unterhalt und arbeiten in einem Minijob.
Welche Sozialleistungen können wir beantragen und bei welchem Amt kann ich einen Beratungstermin machen? Betrifft das das Arbeitsamt oder wo muss ich mich melden?
Jugendamt? Beistandschaft?
Gern auch allgemeine Tipps zum Alleinewohnen, dafür sind wir immer dankbar.
6 Antworten
Er kann Bafög beantragen.
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html
Grundsätzlich sind eure Eltern die Finanzgeber bis zum Abschluss eurer ersten Ausbildung. Also auch das Kindergeld sollte an euch weitergereicht werden, wenn ihr nicht mehr zuhause wohnt.
Das Arbeitsamt ist dein Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
Darüber hinaus steht dir nichts zu. Der Unterhalt und das Kindergeld, damit musst du auskommen. Wenn zu wenig, kannst du Schüler BaföG beantragen.
Als Student kann er möglicherweise Bafög bekommen, euch beiden steht wohl Kindergeld zu, ansonsten sind im Normalfall in erster Linie die Eltern dafür verantwortlich, ein Kind bis zum Ende der Erstausbildung zu finanzieren.
Das bedeutet aber nicht, dass sie eine eigene Wohnung finanzieren müssen, nur weil das Kind eben gerne ausziehen will, sie können auch einfach das Kind weiter bei sich wohnen lassen und dort den Lebensunterhalt finanzieren.
Der Staat ist im Normalfall nicht dafür verantwortlich, einem Schüler eine eigene Wohnung zu finanzieren
Er kann Bafög beantragen. Dich wird Vater Staat an deine Eltern verweisen. Sofern kein Härtefall vorliegt, müssen die dir aber keine Wohnung finanzieren, sondern können bestimmen, dass du daheim bleibst, das ist für die Eltern nämlich finanziell günstiger.
Bis zum Abschluss einer ersten Ausbilding wende Dich vertrauensvoll an Deine Eltern. Die sind nämlich für den Unterhalt zuständig.
Wende Dich doch mal ans Studentenwerk Deiner neuen Uni; die haben eine Beratungsstelle.
Als Vollwaise können Sie Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld bekommen.
Das stimmt, ich hab auf jeden Fall meinen normalen Unterhaltsanspruch.
Meine Frage bezog sich auf Leistungen darüber hinaus.