Anspruch auf ALG I nach Ausbildung und selbst abgelehnter Übernahme?

3 Antworten

Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Für einen evtl.ALG - 1 Anspruch musst du erst einmal arbeitslos sein, der Vermittlung zur Verfügung stehen und du musst die Anwartschaftszeiten ( einen Anspruch ) erfüllt haben.

Dies wäre dann der Fall, wenn du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min.eine Versicherungspflicht von 12 Monaten nachweisen könntest, also in diesen min.12 Monaten müssen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein und das ist nach einer betrieblichen Ausbildung der Fall, denn in der Regel geht diese ja länger als 2 Jahre.

Da deine Ausbildung mit bestehen der Prüfung als abgeschlossen gilt, du deinen Vertrag also nicht selber ohne wichtigen Grund gekündigt hast, kannst du schon einmal keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von in der Regel 12 Wochen bekommen.

Es käme dann ggf.eine Sperrzeit von 1 Woche in Betracht, wenn du dich nicht rechtzeitig Arbeit suchend, gemeldet hättest ( ist alles im § 159 SGB - lll geregelt ), aber nicht weil du eine Übernahme und somit einen neuen Arbeitsvertrag abgelehnt hast.

Das könnte dann nur während des Leistungsbezugs sein, wenn du da dann ein zumutbares Stellenangebot oder z.B. auch eine Maßnahme ablehnen / abbrechen würdest, dann würde es im Regelfall beim ersten Fehlverhalten eine Sperrzeit von 3 Wochen geben, regelt wie gesagt alles der § 159 SGB - lll.

Wegen der zumutbaren Beschäftigung kannst du dir auch einmal den § 140 SGB - lll suchen und durchlesen.

Der Anspruch auf ALG (1) hängt nicht vor der Ablehnung eines Arbeitsverhältnisses ab.

Daraus kann aber eine Sperrzeit resultieren.

Ja den du hast weider selber gekündigt noch einen neuen Vertrag unterschrieben und mal ehrlich wen man das Ablehnt ist das nicht unbedingt einen Dummheit den nicht jeder chef ist jemand mit den man was nach der Ausbildung noch was zu tun haben will!

Das geht so und du hast Anspruch auf alg1 aber da geht das Dan nicht mehr so einfach einen freie stelle abzulehnen das kann man maximal 3 mal machen und danach muss man nehmen was man angeboten bekommt egal was das ist!

herakles3000  11.04.2020, 23:38

Ps Am sinvollsten wöre es wo anders zu arbeien nicht nur weil das alg1 nach der Ausbikldungsvergütung bezahlt wird sondern auch unm nicht in ALG2 zu landen den das ist die hölle wen mnan darauf angewiesen ist ! Also vermeide das wen möglich!

0