Anschwulen Grund für Notwehr?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Faustschlag gerechtfertigt 43%
Keine Notwehrlage 32%
Erst ansprechen 26%

23 Antworten

Von Experte Adomox bestätigt

Es ist vollkommen egal, wer die andere Person ist. Wenn dir jemand aufdringlich nah kommt oder dich anfasst, reicht es vollkommen aus, selbst auf Abstand zu gehen oder die Person leicht wegzuschubsen. Ein Faustschlag ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Faustschlag gerechtfertigt

Nein man rechnet ja nicht damit und wie soll man dann sagen:Stop mich bitte nicht anfassen. Da ist das juristisch gesehen Notwehr und der Faustschlag ist gerechtfertigt und nicht strafbar

traumhanseI  05.11.2021, 00:54

Ausgemachter Blödsinn. Das zieht eine Anzeige und Verurteilung wegen Körperverletzung nach sich. Und wenn es ganz blöd läuft, auch noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen.

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veronika567  05.11.2021, 21:19
@traumhanseI

Naja kommt aber drauf an habe es falsch formuliert wenn der nicht aufhört dann ist es ok zu zuzuschlagen

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Kommt darauf an.

Wenn es bei einem kurzen Griff bleibt ist Notwehr nicht gerechtfertigt da der "Angriff" bereits beendet wurde. Da bleibt nur eine Anzeige.

Wird immer wieder zugegriffen bzw nicht aufgehört liegt eindeutig Notwehr vor.

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 

bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. 

(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten (sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Faustschlag gerechtfertigt

also der faustschlag wäre nicht direkt gerechfertig, würde es aber trotzdem machen,aber jetzt mal ernsthaft, ich kann auch ein mädchen "aus versehen " bekrapshen, ich bin mir sicher das das nich aus versehen passiert, aber trotzdem, FALLS es doch irgendwie passieren sollte,weiße ihn ab umd wenn er nicht aufhört dann gönn ihm einfach mal nen tritt, wird er bestimmt geil finden,ernsthaft, weise ihn ab und wenn er nicht möchte dann kannst du dich zu recht wehren, übertreibs aber nicht und verletze ihn nicht ernsthaft, ein beherzter trii auf die oberschenkel oder ein schlag an die brust, mehr dann aber auch nicht,er wird dann schon von selbst auf hören, und wenn er nicht aufhört, oder dich sogar ernsthafter belästigen sollte dann ruf um hilfe oder falls du dich wehren kannst dann gib es ihm,das zählt dann als notwehr un dist gerechfertig

Die erste Reaktion ist gesetzlich eine Grauzone. Du darfst nur nicht kurz überlegen was du tust und dann zuschlagen. Und auch nicht zweimal.