Anschlussverbot Östereich?

5 Antworten

Von Experte zetra bestätigt

Die Sieger des 2. Wk haben einen Anschluß Österreichs an das Reich sowohl im 1. als auch im 2. Wk ausdrücklich verboten. Widerhandlungen Österreichs und auch Deutschlands gegen das Anschluß-Verbot ziehen sofort die Feindstaatenklausel der UN nach sich. Die Siegermächte (insb. England und Frankreich) würden ihren Anspruch und Willen mit allen Mitteln durchsetzen. Dann zählt keine "herrschende Meinung", sondern der Machtwille und die Gesetzesauslegung der Gegner eines Anschlusses.

Daher ist es für Gegner einer Vereinigung immer gut, so eine Feindstaatenklausel in Petto zu haben. Kostet nix, aber man weiß nie, wozu man sie mal braucht.

Wie immer bei deutschem Wiki: unbedingt die Diskussion beachten!

https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Feindstaatenklausel

BlueKillerHD  14.10.2021, 21:35

Ist die Feindstaatenklausel nicht schon längst für obsolet erklärt worden? Wikipedia sagt: Nach allgemein gültiger Auffassung ist die Ahndung vor dem Weltsicherheitsrat also durchaus angebracht, denn ohne weitere völkerrechtliche Rechtfertigung kann ein Staat demnach heute nicht mehr die Feindstaaten in der Klausel angreifen, es bedarf daher (neben anderen Hindernissen für einen direkten Angriff) immer der Anrufung des Sicherheitsrates.

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osmond  14.10.2021, 21:59
@BlueKillerHD

obsolet: solere: gewöhnt sein. Präfix ob: gegen. obsolescere: sich abnutzen, Geltung und Ansehen verlieren. Schaue mal bitte in "Diskussion". Die Urteile über die Feindstaatenklausel sind gemischt. Klar ist, wer den Irak wegen (erwiesenermaßen falscher Beschuldigungen) des Besitzes von Massenvernichtungswaffen zerstört, der wird sich einen Deut um "allgemein gültige Auffassungen" kümmern. Die Klausel ist nunmal da. Und ist nicht gelöscht. Und wird nicht gelöscht. Und der Sieger schreibt die Geschichte. Nicht ich, nicht Du, nicht unsere Regierung, auch nicht der Vatikan. Aber wenn Du es nicht glaubst, glaube es nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Feindstaatenklausel#Die_Feindstaatenklausel

https://www.tagesspiegel.de/politik/von-kritik-und-verschwoerungstheorien-das-volk-wusste-nichts/25836898.html

https://www.youtube.com/watch?v=klGaDsocB6c

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osmond  26.10.2021, 17:42

Vielen Dank für den Stern, Maxideraxi. Für Dich ein ausgesuchtes Oldie der 1960er Jahre. Pro sit (es möge nützen).

The Human Expression - Love At Psychedelic Velocity

https://www.youtube.com/watch?v=QydgPHAJ5mg

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Artikel 4. Verbot des Anschlusses
1. Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland verboten ist. Österreich anerkennt voll und ganz seine Verantwortlichkeiten auf diesem Gebiete und wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen.
2. Um einer solchen Vereinigung vorzubeugen, wird Österreich keinerlei Vereinbarung mit Deutschland treffen oder irgendeine Handlung setzen oder irgendwelche Maßnahmen treffen, die geeignet wären, unmittelbar oder mittelbar eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zu fördern oder seine territoriale Unversehrtheit oder politische oder wirtschaftliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Österreich verpflichtet sich ferner, innerhalb seines Gebietes jede Handlung zu verhindern, die geeignet wäre, eine solche Vereinigung mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und wird den Bestand, das Wiederaufleben und die Tätigkeit jeglicher Organisationen, welche die politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zum Ziele haben, sowie großdeutsche Propaganda zugunsten der Vereinigung mit Deutschland verhindern.

Grundsätzlich kann jedes Gesetz geändert werden. Aber so viel ich weiß möchte sowieso nur eine kleine Minderheit der Deutschen und Österreicher den Anschluss, von daher stellt sich die Frage momentan gar nicht ernsthaft.

Beide Staaten sind inzwischen EU-Mitglieder, so dass sich die Frage eines Anschluss Österreichs an Deutschland meiner Ansicht nach erübrigt.

Das Verbot könnte geändert werden, wenn alle Beteiligten einer Veränderung zustimmten.

Aber in Deutschland trachtet keine parlamentarisch vertretene Partei nach einem Zusammenschluss mit Österreich und dort wohl auch keine mit Deutschland.

Österreich will nicht zu Deutschland und da ist es egal was die Deutschen dazu denken.

Also muss es nicht geändert werden oder ne Änderung beantragt werden.