Anmelden ohne Mietvertrag?

5 Antworten

Du bekommst von dem Wohnungsgeber eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlagen findet man im Internet) und die legst Du dann beim Bürgerbüro vor.

So ganz kann ich dir nicht folgen... Normalerweise ist es in Deutschland so, dass du eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber bekommst. Damit gehst du dann zum Bürgerbüro und meldest dich an. Einen Mietvertrag brauchst du nicht vorzulegen und der Wohnungsgeber muss auch nicht dabei sein oder etwas unterschreiben.

Der Wohnungsgeber stellt Dir eine sogenannte Mietbescheinigung aus. Darin bescheinigt er als Wohnungsgeber, Dir eine Wohnung gegeben zu haben.

Mit der gehst Du dann zum Einwohnermeldeamt und damit kannst Du Dich dann anmelden.

Keine Mietbescheinigung, kein Anmelden.


Gerhart  18.03.2022, 10:08

Mietbescheinigung ist nicht erforderlich, denn die würde den Mietpreis enthalten.

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Der Wohnungsgeber stellt dir eine formlose schriftliche Bestätigung aus, dass du in einer ihm gehörenden Wohnung eingezogen bist. Mit dieser schriftlichen Bestätigung gehst du zum Bürgeramt. Den Wohnungsgeber musst du nicht mitschleifen.

Ziemlich wirr. Dein Wohnungsgeber ist ja wohl nicht das Bürgerbüro.

Dein Vermieter muss Dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und damit musst Du Dich beim Bürgerbüro ummelden.