Anklagen, beschuldigen......?

2 Antworten

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Zeihen ist sehr altmodisch. Bezichtigen ist altmodisch. Beide Worte bedeuten, dass man behauptet, jemand habe irgend etwas Böses gemacht.

Verdacht ist ein juristischer Fachbegriff für die Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Straftat begangen hat. Jemanden verdächtigen heißt, anzunehmen, dass jemand mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Straftäter ist. Das muss nicht nach außen getragen werden, anders als beim bezichtigen, wo der Verdacht geäußert wird.

Beschuldigter ist man ab dem Moment, wo gegen einen aufgrund eines bestehenden (Anfangs)verdachts Ermittlungen geführt werden.

Anklage erlebt bei hinreichendem Tatverdacht die Staatsanwaltschaft. Ein Bürger kann niemanden "anklagen".

Die Umgangssprache verwischt hier einiges. Ich würde beschuldigen, bezichtigen und zeihen umgangssprachlich für Synonyme halten; verdächtigen und anklagen dürften auch umgangssprachlich nicht synonym verwendet werden.

Es gibt eine wunderbare Instanz für Deutsche Sprache, wo man all sowas nachgucken kann. Nennt sich Duden und ist tatsächlich auch kostenlos online verfügbar.

Khaled706 
Fragesteller
 08.08.2018, 08:53

Tolle Idee

Der Duden sagt, dass alle Verben (außer verdächtigen) Synonyme sind.

Stimmt das?

Da ich kein Muttersprachler bin, und nächstes Jahr Prüfungen habe, und nur seit zwei Jahren in Deutschland bin, lerne ich Deutsch während der Ferien, oder wenn ich nichts zu tun habe. Und der Duden ist für mich manchmal zu kompliziert, weil er nur erkärt, was die Wörter bedeuten und nicht den Unterschied zwischen zwei Verschiedenen Wörtern

Ich brauchte nur jemanden, der mir vielleicht einfach erklären kann, was der Unterschied ist.

Solche Fragen habe ich schon gestellt, und habe immer hilfreiche Antworten gehabt.

Liebe Grüße

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Mugua  08.08.2018, 09:05

Das Ding ist: Der Duden macht quasi die deutsche Sprache. Er ist die letzte Instanz. Und aus deiner Frage war der Hintergrund nicht zu erkennen, du hättest auch einfach nur stinkfaul sein können

Ja, es sind bis auf verdächtigen alles Synonyme.

Anklagen hat, wie auch im Duden steht, eine zusätzliche Bedeutung: Anklage erheben, vor Gericht, im juristischen Sinn.

Zeihen wird kaum noch benutzt und ist ziemlich veraltet.

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Goodquestion42  08.08.2018, 09:23
@Goodquestion42

Ich zitiere mal aus der Dudenwebseite: "In den Rechtschreibduden werden Wörter aufgenommen, wenn sie gebräuchlich sind. Das heißt: Sie müssen in unserer elektronischen Textsammlung, die mehr als vier Milliarden Wortformen umfasst, häufig vorkommen. Sie müssen dabei aber auch in unterschiedlichen Quellen wie Zeitungen, Büchern etc. nachweisbar sein und über einen gewissen Zeitraum auftreten - es dürfen keine Eintagsfliegen sein. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet die Dudenredaktion aus ihrer Erfahrung heraus und nach ihrem Fach- und Weltwissen über die Aufnahme ins Wörterbuch."

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Mugua  08.08.2018, 09:35
@Goodquestion42

Das kleine Wörtchen “quasi“ hast du aber schon gesehen, oder? Wenn dir “fixiert“ oder “definiert“ oder auch “legalisiert“ lieber ist, denk dir das stattdessen hin.

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