Anhängekupplung verdecken buchstaben des kennzeichen

3 Antworten

Es dürfte sich um eine abnehmbare Anhängerkupplung handeln, die wäre eben entsprechend abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird, sollte es aber eine feste Montage sein, würde ich diese Fragestellung an die Prüforganisation stellen, die diese Kupplung eingetragen hat, denn dann ist diese Frage wirklich interessant, grundsätzlich würde ich Einspruch mit dem Verweis auf die Eintragung im Fahrzeugschein einlegen.

TransalpTom  06.05.2015, 23:08

Den einspruch kannst Du vergessen. Für Fahrzeuge, die das Nummernschild dahinter haben gibt es nur abnehmbare AHK und in deren Betriebserlaubnis ist das Abnahmen bei Nichtgebrauch als Auflage festgeschrieben

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Maximilian5599  15.09.2018, 18:10
@TransalpTom

So ein Quatsch. Bin KFZler und beim Isuzu DMAX verdeckt die FESTE! Anhängerkupplung auch das Kennzeichen. PS. Die AHK ist Originalzubehör von Isuzu

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Danke für die Antworten, wir haben allerdings eine Betriebserlaubnis für diese feststehende AHK, sie ist zugelassen und auch schon 2x vom TÜV abgenommen. Wir fahren schon 5 Jahre damit und es gab noch nie etwas zu bemängeln, Sie ist von der Werkstatt angebaut und wie schon gesagr für diesen Autotyp zugelassen. Da hätte sie doch nie eine Betriebserlaubnis erhalten dürfen? Sie verdeckt auch nur den einen Buchstaben, wenn man dahinter in die Hocke geht und dann schaut. Ich finde das ganz schön kleinlich.

Ja, von solchen Autos gibt es einige.

Bei den auto die das amtl. Kennzeichen direkt hinter der Kupplungskugel haben, gibt es auch nur AHK, die einen abnehmbaren Kupplungskopf haben. In der Betrebserlaubnis der AHk steht dann auch die Auflage, daß man diese bei Nichtgebrauch entfernen muß.

Das ist eine Halterpflicht, Du bist also dieser Auflage nicht nachgekommen, die Polizisten haben da vollkommen Recht.

Im übrigen können die JEDEN nicht abgenommenen, abnehmbaren Kupplungskopf bemängeln.

Siehe §30 StVZO:

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

 (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

    ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

    "niemand mehr als unvermeidbar gefährdet" ....

    Ein überstehender Kupplungskopf ist immer eine Gefährdungsquelle, bei einer festen (starren) AHK kann ich das aber nicht vermeiden, bei einem abnehmbaren Kupplungskopf kann ich das aber vermeiden.

    Wer also bei einer abnehmbaren AHK den Kopf stecken läßt, verstößt immer gegen §30 StVZO.

    In Deinem all mit dem verdeckten Kennzeichen verstößt Du gegen die Auflage der Betriebserlaubnis der AHK, denn diese gilt nur, wenn man sie entsprechend verwendet.