An zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert?
Also folgendes Problem: ich bin zur Zeit auf zwei Fernhochschulen für den gleichen Studiengang immatrikuliert (ja NICHT nur eingeschrieben, immatrikuliert).
Beide Studiengänge sind NICHT zulassungsbeschränkt.
Der Studienstart ist der 1 Oktober und ich habe vor mich bis höchstens zum 30.09 bei einer Hochschule wieder zu exmatrikulieren und den Vertrag zu kündigen. Ich habe keines Wegs vor an zwei Hochdchulen parallel den selben Studiengang zu belegen.
Ist das rechtlich gesehen erlaubt, sofern ich mich noch vor Studienstart entgültig für nur eine Hochschule entscheide und bei der anderen den Vertrag kündige?
Könnten in dieser Zeit trotzdem rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen? Könnte eine Hochschule überhaupt vor Studienstart herausfinden, dass ich auch bei einer anderen Hochschule immatrikuliert bin?
1 Antwort
"Eingeschrieben" und "immatrikuliert" sind identische Begriffe. Normalerweise ist eine Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen für denselben Studiengang nicht zulässig. Du wirst dich also bei einer Hochschule bis Studienbeginn wieder exmatrikulieren müssen. Das wird auch möglich sein, allerdings vielleicht mit Kosten. Anders wie bei Präsenzhochschlen schließt Du mit Fernhochschulen einen regulären Vertrag, in dem Zahlung und Kündigung genau geregelt sind. Wenn Du Pech hast, musst Du bei verspäteter Kündigung/Exmatrikulation Gebühren zahlen (schlimmstenfalls das ganze erste Semester). Schau´ mal gleich nach, was diesbezüglich in deinem Vertrag steht.