An zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert?

1 Antwort

"Eingeschrieben" und "immatrikuliert" sind identische Begriffe. Normalerweise ist eine Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen für denselben Studiengang nicht zulässig. Du wirst dich also bei einer Hochschule bis Studienbeginn wieder exmatrikulieren müssen. Das wird auch möglich sein, allerdings vielleicht mit Kosten. Anders wie bei Präsenzhochschlen schließt Du mit Fernhochschulen einen regulären Vertrag, in dem Zahlung und Kündigung genau geregelt sind. Wenn Du Pech hast, musst Du bei verspäteter Kündigung/Exmatrikulation Gebühren zahlen (schlimmstenfalls das ganze erste Semester). Schau´ mal gleich nach, was diesbezüglich in deinem Vertrag steht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet