Was passiert wenn man sich bereits an einer FH eingeschrieben hat aber im Nachrückverfahren an der "Wunsch-HS" angenommen wird?

2 Antworten

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Du kannst Dich nach dem Einschreiben (Immatrikulation) jederzeit wieder exmatrikulieren, evt erhältst Du nicht ges. Semesterkostenbeitrag zurück.

Bedenke bei dem Vorgehen auch, dass du, um dich an der neuen Uni zu immatrikulieren den Exmatrikulationsbescheid der ersten Uni vorlegen musst. Denn man kann nicht an zwei Unis gleichzeitig für ein Erststudium immatrikuliert sein.

mehr dazu https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-ein-studiengang-annehmen-und-dann-wieder-absagen

Ein Wechsel steht dir meines Wissens frei.