Was passiert wenn man sich bereits an einer FH eingeschrieben hat aber im Nachrückverfahren an der "Wunsch-HS" angenommen wird?
Schönen guten Abend zusammen.
Ich denke der Frage lässt sich der Casus knacksus schon entnehmen. Ich habe mich für das 1. Semester 17/18 an mehreren Hochschulen/Fachhochschulen beworben. Von meinem absoluten Favoriten wurde ich dabei nicht angenommen. Nicht wegen einer Zulassungsbeschränkung, sondern weil es so viele Bewerber gibt. Nach der "Rangliste" bin ich #173 von 167 Studienplätzen, die zu vergeben sind.
Von der Hochschule die meine zweite Wahl ist habe ich heute ein Zulassungsangebot erhalten. Unter normalen Umständen hätte ich mich hier immatrikuliert, da der Spatz in der Hand bekanntlich besser ist, als die Taube auf dem Dach. Ich habe mir aber von einem persönlichen Bekannten im selben Studiengang sagen lassen, dass 7 Plätze im Nachrückverfahren kein Problem seien. Von einem eventuell positiven Ausgang des Verfahren erfahre ich aber erst Mitte August wenn auch an der anderen FH das Zeitfenster zur EInschreibung geschlossen ist (Zumindest meine ich das ...).
Ich habe Sorge, dass eine Einschreibung irreversibel und verbindlich ist. Oder kann ich mich bedenkenlos einschreiben und dann bei Zusage der anderen FH austragen ?
Wenn ich mich unklar oder missverständlich ausgedrückt habe bitte nachfragen. VIelen Dank im Voraus.
2 Antworten
Du kannst Dich nach dem Einschreiben (Immatrikulation) jederzeit wieder exmatrikulieren, evt erhältst Du nicht ges. Semesterkostenbeitrag zurück.
Bedenke bei dem Vorgehen auch, dass du, um dich an der neuen Uni zu immatrikulieren den Exmatrikulationsbescheid der ersten Uni vorlegen musst. Denn man kann nicht an zwei Unis gleichzeitig für ein Erststudium immatrikuliert sein.
mehr dazu https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-ein-studiengang-annehmen-und-dann-wieder-absagen
Ein Wechsel steht dir meines Wissens frei.