An wen wenden wenn man mit 18 ausziehen möchte?

14 Antworten

Du brauchst Dich nur an Deine Eltern zu wenden - soweit sie Dir Deinen Wunsch erfüllen - sprich Dir den dafür notwendigen Unterhalt zur Verfügung stellen , kannst Du ausziehen, sobald Du eine Wohnung gefunden hast.

Die Fachoberschule ist in angemessener Zeit erreichbar - ergo besteht schultechnisch kein Anspruch auf Bafög.

Da Du nicht psychisch / physisch seitens durch Deine Eltern leidest - wirst Du auch keine Unterstützung durch das JA erfahren.

Also wirst Du wohl mindestens bis zum Abschluss der FOS weiterhin bei Deiner Mutter wohnen bleiben müssen.

Wieso musst du dich da an jemanden wenden?

Du musst dir eine Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben und dann kannst du dort einziehen.

Aber wer bezahlt denn die Wohnung? Willst du arbeiten gehen oder zahlt deine Mutter?

such dir einen arbeitgeber wo du genügend geld verdienst und dann kannst du ausziehen. von deinem ersparten kaufst du deine erstausstattung und zahlst die kaution und gut ist.

kannst du dir das leisten? können deine eltern das leisten? wollen sie das zahlen?

Deine Eltern sind für dich zuständig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Wende dich an diese! Entweder sie zahlen dir die Wohnung oder du musst es selbst finanzieren. Von staatlicher Seite bekommst du nichts.

Wenn Deine Mutter Hartz IV bekommt, kannst du unter gewissen Umständen in eine eigene Wohnung ziehen und selbst Hartz IV beantragen. Du brauchst als erstes die Genehmigung vom Jobcenter. Dort schauen sie sich eure Wohnsituation genauer an. Ich glaube, es spielt vor allem eine Rolle, ob ihr genug Platz habt und ob der Platz auch dafür ausreicht, sich eine ruhigere Ecke zum Lernen suchen zu können.

Es gibt noch weitere Leistungen wie Wohngeld, die du beantragen könntest.