An wen muss ich mich bei einem defekten Drucker wenden?

4 Antworten

Wenn er am Seitenende noch nie gedruckt hat, hast Du eventuell ausserhalb des Druckbereiches geschrieben, dann ist es kein Problem des Druckers, sondern des Benutzers.

Bei Gewährleistungsfragen ist immer der Händler der Ansprechpartner. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Allerdings wird es nach 6 Monaten schwierig: die sogenannte "Beweislastumkehr" sieht vor, daß nach 6 Monaten vom Käufer nachzuweisen ist, daß im Gerät von vornherein der Wurm war.

Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, allerdings brauchst Du in jedem Fall den Kaufbeleg, d.h. den Penny-Kassenzettel bzw. deren Rechnung.

Versuche es bei Penny. Danach wende dich an den Hersteller. Ohne Bon wird es aber kompliziert einen Tausch / eine Reparatur zu erhalten.

Reparatur selbst zahlen wird sich nicht lohnen bei einem 50 EUR Drucker.

Ist kein Reklamationsgrund. Jeder Drucker hat einen Bereich in dem er nicht drucken kann. Bei Tintenstrahldruckern ist der Bereich grösser als bei Laserdruckern.

LauneDerNatur 
Fragesteller
 20.05.2016, 18:16

Was ist das für ein Blödsinn? Das habe ich noch nie erlebt! Ich habe schon an einigen hundert Druckern Briefe gedruckt. Da war es noch nie der Fall, dass etwas nicht gedruckt wurde. Es kann bei jedem Brief sowohl eine Kopfzeile geben, als auch eine Zeile weiter unten, wo man beispielsweise die Seitenzahl angibt oder die Bankdaten. Das ist für mich wichtig, ging aber zum ersten Mal in meinem Leben nicht! Glaube kaum, dass jeder Drucker einen Bereich hat, in dem er nicht drucken kann. Was sollen denn das dann für Drucker sein? Wo geht es dann weiter? Gibt es dann vielleicht auch Spülmaschinen, die nicht in jedem Bereich spülen können, sodass das Geschirr mit einer schmutzigen Seite raus kommt?^^

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