An einem Berufsschultag arbeiten?

3 Antworten

Also ich würde an dem Tag arbeiten gehen, egal was im Gesetzt steht.

Ich habe auch schon mehrmals Termine nach der Berufsschule gehabt und diese wahrgenommen, war dann ja auch zu 100% Überstunden, die ich in den nächsten Tagen abbauen konnte.

Außerdem rückt es sie in ein ganz schlechtes Licht beim Chef, wenn sie dann mit Gesetzen kommt und sich "weigert" auf bitte zu kommen, wenn es etwas einmaliges ist.

dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:57

An einem Berufsschultag arbeiten? Sie wissen schon, dass das nicht rechtens ist? Der Chef will, dass sie an dem kompletten Tag arbeitet, obwohl wir Schule haben. Das geht nicht.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:57

Es geht nicht um nach der Berufsschule. Es geht um den Tag. Den kompletten Tag. Lesen Sie bitte meine Frage nochmal

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JannikvE  26.04.2024, 11:01
@dieterbuhlen98

Achso. Ich habe das so verstanden, dass sie nach der Schule arbeiten soll. An Berufsschultagen kann man vom Unternehmen befreit werden, ich glaube 1 mal im Halbjahr. Wenn es den Lehrern mitgeteilt wird, dann ist das eigentlich kein Problem.

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HappyMe1984  26.04.2024, 11:06
@JannikvE

Oh doch, es IST ein Problem und die Berufsschulen lassen sich in der Regel nur in absoluten Ausnahmefällen darauf ein, wenn der Betrieb den Azubi vom Unterricht befreien lassen will! Das geht auch rein rechtlich nur dann, wenn etwas ganz spezielles, was für den Azubi nützlich ist, an diesem Tag im Betrieb stattfindet, zum Beispiel besondere Schulungen. "Viel zu tun" oder "Personalmangel" ist etwas, wo Berufsschulen im Sinne der Auszubildenden komplett mauern, da das eben NICHT im Sinne der Azubis ist!

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:07
@HappyMe1984

Vielen lieben Dank für den Kommentar. Ich finde es total schockierend, dass es Menschen gibt, die sowas noch gut finden und da kein Problem sehen. Danke!

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JannikvE  26.04.2024, 11:08
@HappyMe1984

Da muss ich sagen, dass meine Erfahrungen anders sind. Meine Lehrer haben es immer ohne überhaupt eine Rückfrage zu stellen genehmigt. Vielleicht ist es in anderen Berufen oder Branchen auch ganz anders, aber ich wurde oft freigestellt für Geschäftsreisen oder wichtigen Terminen und das war nie ein Problem.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:08
@JannikvE

Doch, ist es. An einem Berufsschultag darf man NICHT arbeiten! Wenn du das einem Lehrer sagst dann redet er eher mit deinem Chef, als dir sowas jemals zu erlauben. Das ist gegen das Gesetz. Lesen Sie mal § 15 (1) BBiG!

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:09
@JannikvE

Dann ist es bei Ihnen so, aber es ist trotzdem gegen das Gesetz. Man darf nicht an Berufsschultagen arbeiten!

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JannikvE  26.04.2024, 11:12
@dieterbuhlen98

Wir haben ganz offizielle Anträge für die Freistellung. Außerdem steht es in den Infozetteln von uns, dass der Betrieb den Schüler ein mal im Halbjahr freistellen darf. Wie gesagt, das kann bei anderen Schulen oder Bundesländern ganz anders sein, bei uns ist das aber normal, dass man an gewissen Tagen für das Unternehmen freigestellt wird.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:16
@JannikvE

Einmal im Halbjahr? Man darf und muss immer freigestellt werden, wenn man mehr als 5 Stunden Unterricht hat. Da sind solche Anträge unnütz. Ich kann da nur wiederholen den § 15 BBiG zu nennen. Das ist egal in welchem Bundesland, denn das Gesetz ist ja schließlich für alle.

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JannikvE  26.04.2024, 11:20
@dieterbuhlen98

Und was macht Ihr Unternehmen, wenn es wichtige Schulungen, Geschäftsreisen, Kundentermine, etc. gibt? Dann verpassen Sie doch viel mehr, als Sie in der Theorie in der Schule lernen können. Ich habe mich immer gefreut, wenn ich bei sowas in meinem Unternehmen teilnehmen konnte und dafür von der Schule befreit wurde. Ich würde mich dagegen nicht wehren und wenn es meine Schule schon anbietet, wieso nicht.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:23
@JannikvE

Also zuallererst ist eine Kanzlei kein gewöhnliches Unternehmen. Wir haben eine kleine Kanzlei. Zudem gab es nie Geschäftstermine oder Schulungen, da ich AZUBI bin und in einer KANZLEI arbeite. Und außerdem hilft die Berufsschule, dass man die Prüfungen kann. Oder wie stellen Sie sich das vor wenn man dann Prüfung hat und keinen Schimmer hat weil man arbeitet anstatt zur Schule zu gehen?

wo hat denn bitte die Schule das angeboten? Das habe ich nie gesagt.

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JannikvE  26.04.2024, 11:23
@JannikvE

Schauen Sie mal hier: https://www.workingoffice.de/korrespondenz/geschaeftsbriefe/freistellung-von-berufsschule/

Auszug daraus: Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden für die Berufsschule sowie für Prüfungen freizustellen. Es gibt aber auch betriebliche Gründe, aus denen eine Freistellung von der Berufsschule beantragt werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn

  • ein massiver, unerwarteter Personalmangel vorherrscht
  • die Betriebsabläufe nur durch den Einsatz von Auszubildenden aufrecht erhalten werden können.

Eine Freistellung von der Berufsschule ist nur nach einem schriftlichen Antrag möglich. Dieser muss vom Ausbildungsbetrieb gestellt und rechtzeitig bei der Berufsschule eingereicht werden. Fristversäumnisse können dazu führen, dass eine Befreiung selbst bei nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:23
@dieterbuhlen98

Ich sage es noch ein mal: § 15 BBiG. Wenn sie den immer noch nicht lesen wollen, dann ist es nicht mein Problem. Ich bin ja nicht diejenige die sich sowas gefallen lässt.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:24
@JannikvE

Lesen Sie mal genau: es muss benatragt werden und außerdem treffen die 2 Punkte nicht zu 😂 danke und schönen Tag noch

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JannikvE  26.04.2024, 11:32
@dieterbuhlen98

Haben sie alle meine Kommentare nicht gelesen oder wollen Sie keine anderen Lösungen/Meinungen zulassen? Ich habe die ganze Zeit von einem Antrag gesprochen, dafür muss ich es nicht nochmal genau lesen. Außerdem weiß ich ja nicht, aus welchen Gründen Sie ins Unternehmen kommen soll, deshalb kann ich auch nicht wissen ob die zwei Punkte zutreffen.

"wo hat denn bitte die Schule das angeboten? Das habe ich nie gesagt." Bei meiner einen Antwort habe ich auch MEINE Schule geschrieben. Vielleicht sollten Sie mal genauer lesen und es nicht immer nur anderen empfehlen.

Außerdem: Wieso stellen Sie hier dann solch eine Frage, wenn Sie nur die Antwort aus Ihrer Anfangssituation zulassen und alle anderen Antworten und Lösungsvorschläge von Ihnen sofort abgewiesen werden. Ist für mich unverständlich.

Wie Sie schon sagten, danke und noch einen schönen Tag.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:56
@JannikvE

Niemanden interessiert deine Schule 😂 ICH bin der Fragensteller, nicht du

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 12:00
@JannikvE

Uuuuuund noch einmal: § 15 BBiG. Ich bin großzügig, ich nenn wohl doch gern nochmal den Paragrafen. Ich kenn mich bestens mit Rechten aus, aber schön wie Sie versuchen mir zu widersprechen. Wenn sie sowas mit sich machen lassen, okay, nicht mein Problem.

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dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 12:02
@JannikvE Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 15 Freistellung, Anrechnung

(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 

1.

für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,

2.

an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

3.

in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,

4.

für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und

5.

an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.

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HappyMe1984  26.04.2024, 11:00

Zum Glück sind die Zeiten vorbei, wo man sich als Azubi alles gefallen lassen musste. Inzwischen sind es die Ausbildungsbetriebe, die sich strecken müssen, um noch junge Menschen für sich zu gewinnen. Und es wird Zeit, dass auch und gerade Anwälte das endlich checken und sich ans Gesetz halten!

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Kannst du gern dein Chef klarstellen, dass du an dem Tag mehr als 5 Unterrichtsstunden hast und er dich freistellen muss. Manchen Fällen kann es vorkommen, dass du vom Betrieb gerufen wirst und zu arbeiten wegen Notfall. In kleinen Firmen ist das nicht selten und selbstverständlich wird dies als Überstunden berechnet

An einem Berufsschultag ist der Azubi ohne wenn und aber für den Unterricht freizustellen vom Arbeitgeber.

Die Freistellung für den Berufsschulunterricht wird durch §15 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt. Dieser besagt, dass Auszubildende grundsätzlich vom Ausbildungsbetrieb für den Unterricht freizustellen sind.

Gerade als Anwalt sollte der Chef das aber wissen! ER ist für die Personalplanung verantwortlich, und was er fordert ist nicht Rechtens.

Ich würde ihn höflich um eine schriftliche Ansage bitten und diese dann stante pede als massive Beschwerde 1. an die Berufsschule und 2. an die Anwaltskammer schicken.

Dann bekommt er von beiden Seiten deutlich gemacht, dass er so nicht agieren DARF.

dieterbuhlen98 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:25

Danke für die ausführliche Antwort!

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