Amphetamine und Kokaine in Spice (kräuter)?

4 Antworten

Egal was, ich würde keinesfalls den Führerschein abgeben. Denn danach musst du hinterher laufen, um ihn wieder zu bekommen, wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind.

Besser ist es, den Führerschein gerade nicht zu finden. Dann kann man an dem Tag, an dem die Vorwürfe haltlos geworden sind, den Führerschein wieder finden und wieder fahren, und muss sich nicht um das Wiedererlangen des Scheins kümmern.

Und du kannst im Urlaub im Ausland weiter fahren, auch wenn du in Deutschland ein Fahrverbot hättest.

Ruffy998 
Fragesteller
 30.05.2017, 17:12

Die Blut probe hat ergeben das ich kokain und amphetamine in mir drinnen hatte somit wird mit Führerscheinentzug gedroht ich weis nicht wie es in mein Blut gelangt ist ...

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wiki01  30.05.2017, 17:21
@Ruffy998

Ich wiederhole mich gerne: Gibt deinen Führerschein keinesfalls ab. Das Fahrverbot bekommst du sowieso. Aber du hast deinen Führerschein. Niemand kann dich zwingen, ihn abzugeben. Und Vergesslichkeit ist nicht strafbar.

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der Brief kam vermutlich von der Führerscheinstelle, schick ihnen eine Kopie der Ergebnisse deines Bluttests und frag, was das bitte mit kokain und speed zu tun haben soll. Nimm dir am besten einen Anwalt und lass ihn den Schrieb für dich aufsetzen; der kann das ein bisschen schmissiger formulieren.

Rein theoretisch dürfen die Schmarotzer dir den Lappen auch auf Verdacht und ohne Beweise entziehen. Aber so, wie Du es beschreibst, grenzt das schon an böswillige Unterstellung. Pisstest ist nicht beweiskräftig und der Bluttest war negativ. Dir jetzt den Lappen wegzunehmen, wäre unanständig.

Spice ist eine synthetisch hergestellte Kräutermischung da kann alles drin sein

Ruffy998 
Fragesteller
 30.05.2017, 17:34

sollte ich zugeben spice geraucht zu haben oder wäre es eine schlechte idee?

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SvenS007  30.05.2017, 21:41

mittlerweile ist die Kräutermischung die Spice heißt oder hieß gesetzlich verboten in Deutschland weil da halt eben synthetische Wirkstoffe drin festgestellt wurden dementsprechend würde ich sagen nein weil du bist ja schließlich unter Einfluss von Betäubungsmittel gefahren

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SvenS007  30.05.2017, 21:50

auserdem heist es doch unschuld bis zum beweis 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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