American bully in bayern?
Wie sieht die Haltung mit einem American xxl Bully in bayern aus ? Was muss ich tun und beachten, einfach anmelden wie ein normalen hund ?
4 Antworten
Der American Bulldog steht auf der Liste - allerdings Kategorie 2. Da müsstest Du Dich beim Ordnungsamt etc. erkundigen welche Auflagen es gibt.
Ah ok - wieder was gelernt. Danke. Ich habs gerade gegoogelt. Ich versteh zwar nicht warum jemand so einen Hund will - aber Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters. In Bayern wird man nicht viel Freude haben wenn man mit einem solchen Hund auf die Straße geht. Da es scheinbar keine vom VDH anerkannte Rasse ist, muß man wahrscheinlich beim Ordnungsamt vorsprechen bzw. sich eben erkundigen ob die Haltung dieser Hunde hier überhaupt erlaubt ist.
Muss man zum Ordnungsamt gehen oder Landratsamt oder wo muss man hingehen wenn man einen American bully anmelden will bzw sich informieren will
das der American Bully auf der Liste steht stimmt so nicht! Der American Bully steht auf keiner der beiden Kategorien, der American Bulldog hingegen schon!
In Bayern ist es erlaubt einen American Bully zu halten. Wichtig hier bei sind bestimmte Papiere. Die Abstammung muss bewiesen werden. Viele züchten bullige / verbotene Rassen wie den Pitbull zu dem American Bully, somit wäre er wiederum verboten!
Man muss also nachweisen können, dass der Bully reinrassig ist oder mit anderen Rassen zum Beispiel Labrador gezüchtet wurde. Keinen Rassen die auf der Liste stehen!! (Abstammungsurkunde/Ahnentafel) Soweit ich weiß sind auch nur Bully‘s der Zucht F2 erlaubt.
hoffe ich konnte ein wenig helfen 🥰
Hallo Natascha491 , da bist du dir sicher ja, dass die American bully’s in Beyern erlaubt sind
ich möchte mir gerne einen zulegen
Der American Bully gehört in Bayern zur Kategorie 2-Hunde.
Diesen Hunderassen wird widerlegbar unterstellt, eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zu besitzen. Dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.
also nix mit einfach anmelden ....
Bist du tatsächlich schon volljährig? Wenn man einen solchen Hund halten möchte und in einem Bundesland lebt, in dem dies nicht so einfach geht, dann erkundigt man sich doch im Vorfeld und weiß über die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten und Bedingungen Bescheid?
American Bulldog und American Bully sind zwei unterschiedliche Rassen. 😉 Der Bully stammt von der Bulldogge und dem APBT bzw dem Staff ab.