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1 Antwort

Du hast also mehrfachen Betrug begangen, und fragst jetzt allen ernstes, warum dir noch keiner auf die Schliche gekommen ist?

Du bist auch nicht so die hellste Kerze auf der Torte was?

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 263 StGB