Als Schüler von zu Hause ausziehen wegen Problemen - geht das?

5 Antworten

Im Prinzip hast du da echt schlechte Karten. Du müsstest erstmal Bafög beantragen, und wenn das abgelehnt wird hast du Anrecht auf Wohngeld. Das wird aber auch bei weitem nicht ausreichen um sich eigenständig zu versorgend.
Hier ein Auszug. Quelle:wohngeld.org

Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.

Nur in Ausnahmefällen
Das ist allerdings äußerst selten der Fall. Um das zu entscheiden, gibt es bestimmte Kriterien. Zum Beispiel ist die Einkommenshöhe maßgeblich – und hier zählt auch das Einkommen der Eltern mit dazu, die während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Studenten mit hohem Einkommen, etwa Studenten einer Berufsakademie, die eine regelmäßige Ausbildungsvergütung von einem Unternehmen beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Um den Anspruch von Studenten und Schülern auf Wohngeld zu klären, ist es deshalb nicht ausreichend, wenn ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde. Diese etwas komplizierte Bewilligungspraxis gilt im Prinzip auch für Auszubildende, die „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf  Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches haben.

In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann können sie einen Antrag auf Wohngeld mit Aussicht auf Erfolg stellen.

Auch mit 18 ist dein erster Weg hier zum Jugendamt. Aufgrund der Suchterkrankung deiner Mutter ist es gut möglich, dass dir eine Unzumutbarkeitserklärung ausgestellt wird, mit dieser ist es möglich, dass dir als U25-jähriger eine Wohnung durch das Jobcenter finanziert wird.

Deine Eltern sind dir zwar zu Unterhalt verpflichtet, solange du Schule oder Ausbildung machst, aber nicht leistungsfähig, so dass dir dann auch ALG2 (Voraussetzung: das JA stimmt deinem Auszug zu!) bewilligt werden könnte.

Es gibt je nach Einzelfall ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft für unter 25 Jährige. Zudem besteht die Möglichkeit in bestimmten Einzelfällen bei dem Besuch einer Tagesschule BAFöG in Anspruch zu nehmen oder Wohngeld zu beantragen.
Es wäre hier Ratsam mit dem Jugendamt kontakt aufzunehmen und sich ggf. an eine Beratungsstelle der freien Träger zu wenden. Es handelt sich um Jugendsozialhilfe-Einrichtungen, die dann solche Leuten helfen Formulare auszufüllen und ggf. auch sich um Unterkunft wie betreutes Wohnen oder ähnliches einsetzen. Noch etwas in Sachen Jugendamt: Da man ja über 18 Jahre ist, behandeln die einen nicht mehr wie unter 18 Jahren. Also keine Angst dorthin Kontakt aufzunehmen. In bestimmten Gebieten Deutschlands gibt es Jugendhilfestationen oder Einrichtungen. Je nachdem zu welcher Richtung man sich zugehörig fühlt oder wie stark die jeweilige Institition vor Ort ist. Es gibt kirchliche Einrichtungen oder nicht-kirchliche Einrichtungen. Beispiel sind für kirchliche Einrichtung ist Caritas. Für Nicht-Kirchliche Einrichtung ist proFamilia zum Beispiel eine Möglichkeit. Näheres verrät das Jugendamt vor Ort.

Ja klar geht das, mit 18 Jahren kannst du ausziehen. Du solltest aber vorher beim Amt anfragen wegen finanziellerUnterstuetzung fuer die Miete, denn fuer unter 25 jaehrige gelten hier besondere Regeln. Wenn nachgewiesen ist das zb ein zeruettetes Elternhaus besteht dann bekommt man auch eher Unterstuetzung

Deine Eltern sind für dich zuständig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Ansonsten mußt du arbeiten oder zu Hause wohnen bleiben. Der Staat wird dir keine Wohnung finanzieren.

brimberry  28.11.2015, 17:21

Das ist falsch. Es gibt je nach Einzelfall ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft für unter 25 Jährige. Zudem besteht die Möglichkeit in bestimmten Einzelfällen bei dem Besuch einer Tagesschule BAFöG in Anspruch zu nehmen oder Wohngeld zu beantragen.
Es wäre hier Ratsam mit dem Jugendamt kontakt aufzunehmen und sich ggf. an eine Beratungsstelle der freien Träger zu wenden. Es handelt sich um Jugendsozialhilfe-Einrichtungen, die dann solche Leuten helfen Formulare auszufüllen und ggf. auch sich um Unterkunft wie betreutes Wohnen oder ähnliches einsetzen.

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brimberry  28.11.2015, 17:29
@brimberry

Noch etwas in Sachen Jugendamt: Da man ja über 18 Jahre ist, behandeln die einen nicht mehr wie unter 18 Jahren. Also keine Angst dorthin Kontakt aufzunehmen. In bestimmten Gebieten Deutschlands gibt es Jugendhilfestationen oder Einrichtungen. Je nachdem zu welcher Richtung man sich zugehörig fühlt oder wie stark die jeweilige Institition vor Ort ist. Es gibt kirchliche Einrichtungen oder nicht-kirchliche Einrichtungen. Beispiel sind für kirchliche Einrichtung ist Caritas. Für Nicht-Kirchliche Einrichtung ist proFamilia zum Beispiel eine Möglichkeit. Näheres verrät das Jugendamt vor Ort.

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dafee01  29.11.2015, 01:16
@brimberry

Reine Theorie! In der Praxis sieht das ganz anders aus!

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