Als Lehrling nicht mehr zur Arbeit erscheinen?
Hey Leute, hätte da mal eine frage die mich beschäftigt. Ich bin gerade im 1.Lehrjahr und aus der Probezeit hinaus. Allerdings möchte ich mit der Lehre aufhören da ich andere Wege gehen möchte. Meine Frage nun ist: Kann ich rechtlich bestraft werden wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine? Was wäre das schlimmste was ich zu befürchten hätte wenn ich nicht mehr am Arbeitsplatz als Lehrling erscheine?
Klar weiss ich das sich dies nicht so gehört aber ich habe dafür meine Gründe.
Ich wäre um eine kurze Antwort sehr dankbar:)
5 Antworten
Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen sieht bei zukünftigen Bewerbungen wesentlich eleganter aus, es hat eben "nicht gepasst", kommt öfter vor.
Zu jedem Ausbildungsverhältnis gehört ein Ausbildungsvertrag, da steht auch drin was bei Nichteinhaltung zu erwarten ist. Es ist im Leben immer gut, alles was man unterschreibt vorher kurz durchzulesen.
Im Grunde genommen ist dein vorhaben inkorrekt. Ich würde es über den offiziellen weg machen und die lehre abbrechen also den Lehrvertrag kündigen. Ob du das so machst oder nicht mehr gehst bis sie dich raus werfen ist einerlei denn es gibt so oder so einen Eintrag das die lehre abgebrochen wurde nur kommt es für die Zukunft "besser" an wenn du gekündigt hast wie nicht erscheinen das kann nämlich als Faulheit verstanden werden und kann dir die ganze Sache sehr schnell sehr schwer machen.
https://www.aubi-plus.ch/lehre/kuendigung/
Dass ist das was ich so nach kurzer suche gefunden habe.
Ich wäre um eine kurze Antwort sehr dankbar:)
Weil Du nicht gern lange Sachen liest ...?
Also, ganz kurz.
1.Arbeitsleistung kann nicht eingeklagt werden. Außer kein Geld, passiert erstmal nichts.
2.Ein extrem mieses Zeugnis ist Dir gewiss.
3.Schadenersatz wäre denkbar, aber schwer durchzusetzen bei einem Azubi. Höchstens die Kosten für eine Stellenanzeige.
4.Wenn Du nicht mehr kommst, bist Du weiterhin ungekündigt.
5.Du kannst im gleichen Beruf keine Ausbildung mehr machen.
6.Krankenversicherung muss geregelt werden.
weshalb kann im gleichen beruf keine ausbildung mehr machen? keiner weiss ja wenn ich mich irgendwann irgendwo neu bewerbe was ich damals gemacht habe, oder?
Die fristlose Kündigung, das zahlt sich nicht aus
also kann mein lehrmeister auch kein schadenersatz verlangen?
Du bekommst kein Geld von Amt aber mehr passiert nicht
Ich bin sowieso noch minderjährig also werde ich von meinen älter noch finanziert. Also heisst das ich habe nichts zu befürchten ausser eine fristlose kündigung zu bekommen?
richtig es wäre aber trotzdem besser es dem Betreib mitzuteilen
für was sind den kündigungsfristen da wenn man sie einfach nicht einhalten muss
naja wenn sie nicht Einhalten werden bekommst du nicht denn vollen Lohn ausbezahlt und auch kein Geld von Amt
ok, werde ich so machen, bin ich aber dann als lerhling verpflichtet eine kündigungsfrist einzuhalten?