Als Azubi ausziehen und alleine Wohnen?

5 Antworten

Du hast ein Ausbildungsgehalt und bekommst noch das Kindergeld, wenn Du nicht mehr zu Haus wohnst. Das muß reichen. Ein WG-Zimmer tut es zu Anfang auch.

Kommt darauf an !

Zumindest in einer betrieblichen Erstausbildung wäre dann ggf. BAB - von der Agentur für Arbeit möglich, dazu findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Geht es um ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, dann gelten unter 25 verschärfte Voraussetzungen, man muss dann schon einen wichtigen Grund angeben und am besten auch nachweisen können, sonst würde man für eine eigene angemessene Unterkunft keinen Zuschuss bekommen.

Nach deinem Auszug bei den Eltern stünde dir dann aber zumindest das Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn Du nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Dir Steht nichts vom Staadt zu außer dein Kindergeld!

Aber wen du das selber nicht finanzieren kannst mit Unterhalt - Ausbildungsvergütung Dan bist du nicht selbständig und du wirst ja auch kaum 3-5000€ schon angespart haben den 3 Monatsmieten und Küche -Waschmaschine sind schon ca 3000€

Sinnvoller ist erst die ausbildung zu ende zu machen Geld anzusparen und 6 oder 12 Monate erstmal danach Arbeiten gehen Dan hast du genug Geld für deine Eigene

wohnung!

Selbständig sein Heist nicht das andere für dich aufkommen !

Sonder das du alles selber bezahlst und das du dich um alles selber kümmerst was machbar ist!

Deine Eltern sind zuständig für deinen Lebensunterhalt, falls deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.

Aber eine eigene Wohnung müssen deine Eltern dir nicht bezahlen, wenn die Möglichkeit besteht, dass du bei ihnen wohnen kannst.

Das Kindergeld kannst du bekommen.
Wenn Ausbildungsvergütung + Kindergeld nicht ausreichen für eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer, dann solltest du besser warten, bis du genug Geld verdienst.

Du könntest versuchen Wohngeld zu beantragen und das Kindergeld auf dich umleiten. Vielleicht reicht zum Anfang ein WG-Zimmer.

isomatte  24.05.2021, 07:58

Wohngeld gibt es als Azubi im Regelfall nicht, wenn man Bafög - oder BAB - bekommt bzw. auch nur dem Grunde nach einen Anspruch darauf hätte.

Außerdem ist für das Wohngeld ein Mindesteinkommen erforderlich und man müsste schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein.

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Realisti  24.05.2021, 11:38
@isomatte

Mein Patensohn ist Student in einer WG. Er bekommt Wohngeld.

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isomatte  25.05.2021, 07:58
@Realisti

Dann hat er aber mit Sicherheit dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög - sonst würde er kein Wohngeld bekommen.

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Realisti  25.05.2021, 15:44
@isomatte

Stimmt. Er machte mal eine Bemerkung darüber, dass man Wohngeld im Gegensatz zu Bafög nicht zurückzahlen muss.

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isomatte  26.05.2021, 06:55
@Realisti

Das hat damit doch nichts zu tun !

Erst einmal wäre eine Voraussetzung für das Wohngeld das man selber das benötigte Mindesteinkommen erzielt und dann muss man auch schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein.

Würde man das erfüllen, dann käme zumindest theoretisch Wohngeld in Betracht, ist man aber alleine und dazu noch in einer Erstausbildung oder Studium, dann hat man im Regelfall Anspruch auf Bafög - oder BAB.

Wenn man das bekommen würde, wäre man vom Wohngeld ausgeschlossen, aber selbst wenn man nichts bekommen würde, käme es auf den Grund an, denn es könnte ja z.B. bei BAB - am eigenen zu hohen Einkommen ( Vergütung ) liegen, dann würde man kein BAB - bekommen, hätte aber dem Grunde nach dennoch Anspruch darauf, hätte man nicht so eine hohe Vergütung und auch dann wäre man vom Wohngeld ausgeschlossen.

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Realisti  26.05.2021, 07:57
@isomatte

Ich wollte doch nur deine Vermutung bestätigen, dass er kein Bafög und nur Wohngeld bekommt. Mehr nicht.

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isomatte  26.05.2021, 10:36
@Realisti

Das ist aber nur dann möglich, wenn auch die Voraussetzungen erfüllt sind, alleine das man kein Bafög - oder BAB - bekommt ist keine Garantie das man dann einen Anspruch auf Wohngeld hat.

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