Alle Geschwister im Bafög Antrag nennen?
Guten Tag,
ich habe zwei ältere Schwestern (21 und 31), eine ist in Ausbildung und die andere Arbeitet schon, beide wohnen nicht mehr im selben Haus wie ich und unsere Eltern.
Jetzt habe ich nicht verstanden ob im Formblatt meiner Eltern ich trotzdem Angaben zu ihnen machen muss, wie ihre Einnahmen.
und wenn ja, muss ich die Angaben zwei mal machen, also einmal im Formblatt meiner Mutter und einmal von meinem Vater oder wie ist das?
LG und danke
3 Antworten
Hier ist nur die jüngere Schwester anzugeben (da sie noch in Ausbildung ist). Die Schwester ist sowohl im Antrag der Mutter als auch im Antrag des Vaters einzutragen (wenn beide ihre leiblichen Eltern sind). Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen (zB Kopie Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung).
Es müssen nur die Kinder angegeben werden, für die die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da fällt die ältere Schwester mit Erwerbseinkommen schon einmal weg.
Dann bliebe nur noch die Schwester in Ausbildung, da käme es darauf an ob und wenn ja was sie an Nettovergütung bekommt und ob sie ggf.vorrsngige Leistungen wie BAB - oder in schulischer Ausbildung bzw. Studium Bafög - bekommt.
Würde sie eine Nettovergütung bekommen, würde diese im Regelfall bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf den Unterhaltsanspruch von derzeit 930 Euro angerechnet, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und gemeldet ist.
Dann steht der Schwester auch das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn sie von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt und das würde voll auf die 930 Euro angerechnet.
"Bitte machen Sie Angaben zu sonstigen Kindern, die sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden, wenn diese im Bewilligungszeitraum von Ihnen Unterhalt bekommen." - Formblatt 3
Du kriegst Bafög, wenn deine Eltern dir nicht genug Unterhalt zahlen können. Bei der Frage, ob sie es können, wird natürlich berücksichtigt, ob sie nur dir Unterhalt zahlen müssen oder eben auch einem Geschwisterteil. Es macht schließlich einen Unterschied, ob die Eltern von ihrem Einkommen einem Kind ein Studium finanzieren oder drei Kindern.
Die Schwester, die schon arbeiten geht, ist natürlich nicht mehr unterhaltsberechtigt. Entsprechend kann sie auch nicht eingerechnet werden. Anders sieht es vielleicht bei der Schwester in der Ausbildung aus.