ALG1 oder Jobcenter?

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Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn das nicht reicht, kannst du Bürgergeld und auch Wohngeld als Aufstockung beantragen. Das geht auch Rückwirkend. Allerdings nach einer Sperrzeit, da du selber den Job gekündigt hast .

Das Jobcenter ist erst als 2. Instanz zustädig. Da du ja ca. 1,5 Jahre am Stück gearbeitet hast und vorher auch nicht beim Jobcenter warst, sind die da gar nicht zuständig. Weil Abreitstätigkeit über 12 Monate am Stück.

Meld dich Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit und dann wird das schon. Die lassen einen auch weitgehend in Ruhe was diese albernen Maßnahmen und unzumutbare Jobangebote angeht. Ein Beratungs- und Kennenlerngespräch ist logisch aber das war es auch.

Die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 hast Du dann erfüllt, wenn man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Du kommst nach meiner Rechnung auf über 17 Monate, also wären das nach meiner Kenntnis 8 Monate Anspruch auf ALG - 1, abzüglich bis zu 12 Wochen Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll, wenn Du für deine Eigenkündigung keinen wichtigen anerkannten Grund hattest.

Hi,

Du hättest Anrecht auf ALG1 nach der Sperrzeit gehabt. Aber auch innerhalb der Sperrzeit wärst du zumindest krankenversichert gewesen.

Du solltest noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Falls dieses zu gering ausfallen sollte, ggf. auch auf aufstockendes Bückergeld.

Aufgrund der Eigenkündigung kann einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bzw. eine Leistungsminderung beim Bürgergeld verhängt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.