ALG 2, bzw. Hartz 4 aufstockend. Was passiert jetzt mit meinem Weihnachtsgeld?

2 Antworten

Wenn dir das Weihnachtsgeld mit deinem Lohn ausgezahlt wird bzw.wurde, dann steigt ja sicher auch dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll etwas an, je nachdem was du sonst an Brutto und Nettoeinkommen hast.

Solltest du als alleinerziehende eines minderjährigen Kindes dann auf min.1500 € steuerpflichtiges Brutto kommen, dann stehen dir die max.Freibeträge von derzeit 330 € zu, zumindest diesen Differenzbetrag zu deinem sonstigen Bruttoeinkommen könntest du dann zusätzlich für ein Weihnachtsgeschenk ausgeben.

Würde es bei Anrechnung deines anrechenbaren Einkommens im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) zum Leistungsausschluss in diesem Monat kommen, dann muss dieses anrechenbare Einkommen zwingend auf min.6 Monate Bezugszeitraum angerechnet werden, damit es eben nicht zu diesem Leistungsausschluss kommt.

Was hast du denn bisher immer an Brutto und Netto verdient und bekommen und was mit deinem Weihnachtsgeld ?


Josiiiii 
Fragesteller
 01.12.2019, 15:01

Also ich hab monatlich 1611€ brutto,1234€ netto, vom Amt bekommen wir 107€ monatlich. Und jetzt habe ich 2005€ Netto bekommen den Monat das heißt 771€ Weihnachtsgeld.

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isomatte  02.12.2019, 08:16
@Josiiiii

Durch deine sonst mehr als 1500 € Brutto pro Monat stehen dir durch dein minderjähriges Kind ja schon der max.Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 330 € zu, die dir dann theoretisch von deinen 1234 € Netto abgezogen werden und etwa 904 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Dir stehen ja dann ab Januar 2020 dann min.432 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu und dein Alleinerziehenden Mehrbedarf, da kommt es darauf an wie alt dein Kind ist und dazu kommt noch dein Anteil der Warmmiete, was musst du da für die gesamte Warmmiete zahlen.

Was außer Kindergeld bekommst du noch für dein Kind ?

Wenn ich jetzt einmal diese 107 € oder 108 € wie in deiner Frage auf das anrechenbare Nettoeinkommen von etwa 904 € addiere, dann müsste euer restlicher Bedarf unter Berücksichtigung vom Einkommen des Kindes ( Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss usw. ) bei ca.1012 € liegen.

Nun hast du 2005 Netto bekommen, zieht man davon zunächst deinen max.Freibetrag von 330 € ab, dann blieben zunächst um die 1675 € an anrechenbarem Netto übrig.

Euer Bedarf unter Berücksichtigung des Einkommens vom Kind sollte bei um die 1012 € im Monat liegen, man müsste also diesen Betrag von den ca.1675 € anrechenbarem Netto abziehen und würde auf etwa 663 € an Überschuss kommen.

Diese ca.663 € müsste man dann mit einem entsprechenden Teilbetrag auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilen, du würdest dann dementsprechend für 6 Monate weniger Aufstockung bekommen.

Rechnet man jetzt mal angenommen 108 € Aufstockung x 6 Monate, dann käme man auf 648 €, dein Überschuss läge aber bei den angenommenen 663 €, es würde dann bei voller Anrechnung auch da der Leistungsanspruch entfallen und gerade das soll durch die Anrechnung auf 6 Monate ja verhindert werden.

Das Jobcenter wird dann meines Wissens einen geringeren Teilbetrag anrechnen, also weniger als die monatliche Aufstockung von angenommen 108 €, damit ein Leistungsausschluss verhindert wird und dieser geringere Betrag für die Anrechnung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Es könnte also gut sein, dass man dir dann nur monatlich 100 € anrechnet, damit du dann zumindest monatlich eine Aufstockung von 8 € bekommst, dass ihr nicht aus dem Leistungsbezug fallt und der Rest würde dann nach diesen 6 Monaten ggf.zum Vermögen und dann könnten ca.60 € bleiben.

Könnte aber in Ausnahmefällen auch sein das auf 12 Monate angerechnet wird.

Hast du nicht einmal einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen lassen ?

Dazu könntest du dir aus dem Internet auch erst einmal die jeweils kostenlosen Rechner suchen und dir es ausrechnen lassen.

Denn 108 € Aufstockung sind ja nicht wirklich viel, die könntest du ggf.auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag erreichen, müsstest dann allerdings deinen Beitrag für Rundfunk selber zahlen und auch eine evtl.BK - Nachzahlung müsste selber gezahlt werden.

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Plane mit dieser einmaligen Sonderzahlung nichts , sondern melde sie halt umgehend als einmalige Zuflußveränderung dem zuständigen Jobcenter an . 80 - 90 % sind dann je nach Deiner Bemessungsebene ( sagst ja "Aufstockend" ) weg , wenn es nicht über die 100 Euro Aufstockungsbetrag hinaus geht . Grundlegend machst Du damit heute erst mal nichts verkehrt, was Dir später ggf. mal fehlen könnte .