ALG 1 Sperre wovon soll ich Leben?

5 Antworten

ALG II beantragen. Jeder Tag zählt hier. Allerdings findet eine Bedürftigkeitskontrolle statt. Vermögen ist unter Abzug vom Schonvermögenfreibetrag zuerst zu verbrauchen. In der Regel dürfte ein heutiger Kontoauszug im Minus (plus die der letzten drei Monate) plus Mietvertrag für die Beantragung des für deinen Wohnsitz zuständigen Jobcenters genügen.

ALG I ist eine Versicherungsleistung. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt. Nebeneinkünfte werden auch hier berücksichtigt (bis 165 EUR/Monat Zuverdienst möglich).

Unbekannt910 
Fragesteller
 10.11.2019, 17:41

Ok dankeschön ,verfüge über keine Reserven, gelesen habe ich auch wie in einem anderen Beitrag , das wenn man zuviel Alg1 bekommen hat und sein Lebensunterhalt komplett bestreiten kann , dan trotzdem kein ALG 2 bekommt weil 30% von 1200 Euro dan irgendwie trotzdem genug wäre bisschen kompliziert

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Geh zum Sozialamt und besprich das und wie du ggf. Hilfe bekommst. Alternativ ließe sich, wenn du da wirklich etwas selbst verschuldet hast, ganz sicher auch bei Familie und Freunden versuchen an Geld zu kommen, das du dann, wenn du wieder geld hast, versuchst in Raten zurückzuzahlen.

Wichtig wäre in meinen Augen erstmal: Was ist genau passiert, dass dir das Geld gesperrt wurde und lässt sich gegen den entsprechenden Verwaltungsakt ggf. noch Einspruch einlegen oder irgendetwas unternehmen

Unbekannt910 
Fragesteller
 10.11.2019, 16:56

Ich war bei Antrag krank gemeldet und habe es nicht gemeldet da ich nahtlos ALG 1 bekomme und es an der Rezeption hieß ,sie können sie krank melden aber für die gleiche Diagnose brauchen sie keine abzugeben ...nein das wird mir leiner geben besonders wenns ums Geld geht leider

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Naja man liest halt ziemlich oft , Das ALG 2 nicht einfach eine Sperre des ALG 1 ersetzt , das würde heißen ,kein essen , keine Miete , keine Rechnungen zahlen und zu guter letzt rausflug aus der Wohnung...

Was hat deine Frau an Einkommen, wie alt ist das Kind, was muss an Warmmiete ohne den Abschlag für Haushaltsstrom gezahlt werden, wie alt bist du, was für Mist hast du denn gebaut, denn für einmal oder zweimal gibt es keine 12 Wochen Sperrzeit und was meinst( Wohngeld ) du mit den 100 € Mietzuschuss pro Monat ?

Wenn deine Frau kein eigenes Einkommen hat und es sich bei den 100 € um Wohngeld handelt, dann bleibt nur ein ALG - 2 Antrag beim Jobcenter, dann besteht aber kein Anspruch mehr auf Wohngeld.

Würdest du min.25 Jahre alt sein, dann würde dein ALG - 2 Anspruch um 30 % deines maßgebenden Regelbedarfs von derzeit 382 € gekürzt, dein Anteil ( Kopfanteil ) der Warmmiete wäre davon nicht betroffen.

Eigene Einkommen wie z.B. Kindergeld wären dementsprechendes anrechenbares Einkommen und würden wie das Kindergeld z.B. auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Unbekannt910 
Fragesteller
 11.11.2019, 16:22

Ich 36 .Frau hat kein Einkommen wir haben von 1200 ALG 1 Wohngeld und Kindergeld gelebt , mein Kind ist jetzt 1 Jahr , die Sperre wurde mir verhängt weil ich keine au abgegeben habe und mir eigentlich nach 6 Wochen das Geld eingestellt werden müssen.Da gabs eine falsch Auskunft seitens der Agentur für Arbeit , längere Geschichte sehr lang. Im grosen ganzen war es nicht meine schuld ,aber kann man nichts ändern ,mir ging es nur darum ob mir jemand helfen kann , es war nicht meine Absicht , ich dachte immer nur wenn ALG 1 gesperrt ist das man keine Leistungen von ALG 2 bekommt , den dan hätte ja die Sperre vom ALG 1 kaum Sinn oder versteh ich das falsch? Beim Antrag vom ALG 2 bekomme nur ich eine Strafe dei anderen nicht wird dan 30% vom ALG 1 gerechnet oder vom Regelbedarf war nicht oft arbeitslos hab davon keine Ahnung

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isomatte  12.11.2019, 05:26
@Unbekannt910

Also hat deine Frau Elterngeld nur für 1 Jahr bezogen, wenn sie jetzt keines mehr bekommt ?

Deine Frau muss beim ALG - 2 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil das Kind noch unter 3 Jahre alt ist.

Sie und dein Kind würden also Anspruch ohne Sanktion haben, dass Kindergeld wird in der Regel zu 100 % auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Ihm stünde derzeit min.245 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, davon würden dann 204 € Kindergeld abgezogen, es würden ihm dann noch 41 € für den Regelbedarf zustehen + 1 / 3 von eurer Warmmiete, dass wäre dann der jeweilige Kopfanteil.

Ab 2020 erhöht sich der Regelbedarf fürs Kind um 5 € auf dann 250 €, es würde dann also 46 € Anspruch haben.

Deiner Frau stünden derzeit 382 € Regelbedarf und ab 2020 dann 389 € Regelbedarf zu + 1 / 3 von der Warmmiete.

Das stünde dir im Normalfall auch zu, nur wirst du dann ggf.eine Sanktion von 30 % deines Regelbedarfs bekommen, diese galten dann für 3 Monat, da es aber kürzlich ein Urteil vom Sozialgericht wegen Sanktionen gab, kann es auch möglich sein das sich die Zeit verkürzt.

Im schlimmsten Fall kann es dann sein das man deine Leistungen nur in Form eines zinslosen Darlehens übernimmt und später eine Rückforderung erfolgt, also nur von deinem Anteil und diesen kannst du dann in der Regel auf schriftlichen formlosen Antrag auch in Raten abzahlen.

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Unbekannt910 
Fragesteller
 12.11.2019, 10:06
@isomatte

Achso es geht eigentlich nur um meine Lesitung, mein Kopfanteil,dan bin ja beruhigt , genau sie bekam für 1 Jahr Elterngeld das ist mittlerweile vorbei , also das ist gut das sie trotzdem auch wenn sie durch das Kind nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht trotzdem Leistung bekommt , aber wie ist es dan bei mir , muss ich in denen 3 Monate was tun wie z.b trotzdem Bewerbungen schreiben etc.ein Widerspruch gegen die Sanktion läuft und habe eventuell gute Chancen.

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isomatte  12.11.2019, 10:15
@Unbekannt910

Sicher, es geht nur um deinen Anspruch, zum Glück gibt es ja keine Sippenhaftung mehr !

Ja, auch in dieser evtl. Zeit der Sanktion musst du deiner Mitwirkungspflicht nachkommen, wenn du gegen deine ALG - 1 Sperre schon einen Widerspruch eingelegt hast und mit diesem auch durchkommen würdest, dann musst du selber auch nichts ans Jobcenter zurückzahlen.

Dann würde das Jobcenter bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen stellen und sie würden deine ALG - 1 Nachzahlung dann mit den ALG - 2 Leistungen der Familie verrechnen.

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Unbekannt910 
Fragesteller
 12.11.2019, 11:35
@isomatte

Super vielen dank , ich dachte nur immer das bei einer ALG 1 Sperre kein ALG 2 zusteht , weil die Sperre beim ALG 1 ja dan nicht soviel Zweck hat , obwohl 30 % wird man Monatlich schon merken da ich allgemein dan auch weniger habe , ich bedanke mich nochmals für ihr lesen und ausführliche antworten.

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isomatte  13.11.2019, 08:00
@Unbekannt910

Unter 25 gelten da beim ALG - 2 verschärfte Regel, da würde es bei einer zumutbaren Ablehnung eines Stellenangebots oder Eigenkündigung ohne wichtigen Grund in der Regel auch gleich eine 100 % Sanktion geben.

Dann würde man in der Regel seine Miete nicht aufs Konto bekommen, sondern sie würde gleich an den Vermieter überwiesen und man könnte dann nur bei seinem SB - einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine stellen.

Erst ab 25 gilt dann diese Regelung mit der 30 % Sanktion vom Regelbedarf, wenn also ein solcher Fall eintreten würde, dann bekäme man zwar bei Bedarf die sanktionierte Leistung vom Jobcenter gezahlt, in der Regel aber nur als zinsloses Darlehen, müsste dann also zurückgezahlt werden.

Deine Frau und dein Kind können ja nichts für dein evtl.Fehlverhalten und dürfen deshalb auch nicht bestraft werden ( keine Sippenhaftung ), deshalb müsstest auch nur du dann deine Leistungen ( Anteil der Miete wäre davon nicht betroffen ) ans Jobcenter zurückzahlen, sollte deine Sperrzeit doch gerechtfertigt sein.

Was müsst ihr denn für die Warmmiete zahlen, also ohne den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und hast du ein Auto, wenn ja, was musst du da an monatlicher Haftpflicht zahlen ?

Hattet ihr zu den 100 € Wohngeld auch einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Agentur für Arbeit gestellt, denn da wären zusätzlich pro Kind monatlich bis zu 185 € möglich ?

Einen kostenlosen Rechner findest du im Internet !

Bitteschön

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Unbekannt910 
Fragesteller
 13.11.2019, 17:12
@isomatte

OK super werde ich machen , wie sieht es den aus wenn ich Arbeitsunfähig wäre ? Würde des dan trotzdem ALG 2 geben , weil ich meine, einer muss sich doch in einer Bedarfsgemeinschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe ist eine Voraussetzung glaube, ich Frage weil bei mir noch ein Ärztliches Gutachten läuft ich weis ja nicht was da raus kommt oder wenn ich nur beschränkt Vermittlungsfähig wäre

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isomatte  14.11.2019, 06:51
@Unbekannt910

In der Regel muss jeder der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und nicht nur einer aus einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), sicher gibt es da Ausnahmen, wie z.B. Kinder ab dem 15 Lebensjahr die noch zur Schule gehen müssen oder wenn man Kinder unter 3 Jahren selber betreuen möchte.

Zunächst würde es dann bei Bedürftigkeit und vorliegen der sonstigen Voraussetzungen erst einmal ALG - 2 geben, solltest du dann über einen längeren Zeitraum ( in der Regel mehr als 6 Monate am Stück oder wenn du in kurzen Abständen immer wieder AU - wärst ) krank sein, dann würde deine Arbeitsfähigkeit sicher durch den medizinischen Dienst beurteilt werden müssen.

Solange du dann nicht dauerhaft voll Erwerbsgemindert bist und täglich min.noch 3 Stunden arbeiten könntest, stünde dir auch weiter ALG - 2 zu, wäre das nicht mehr der Fall, dann würde man dich ans Sozialamt verweisen, dann würde es dann von da Leistungen nach dem SGB - Xll und nicht mehr nach dem SGB - ll geben.

Von der Höhe der Leistungen nimmt sich das nichts !

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Unbekannt910 
Fragesteller
 14.11.2019, 09:56
@isomatte

OK super ich glaube meine Fragen haben sich mit Ihrer Hilfe super geklärt , Ok also falls da was wäre würde ich trotz Sperre auch Geld vom Sozialamt geben super danke das ward eigentlich

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Sozialamt.

Unbekannt910 
Fragesteller
 10.11.2019, 16:51

Sicher obwohl ich mist gebaut habe ?

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Wippich  10.11.2019, 16:56
@Unbekannt910

Die können euch ja nicht verhungern lassen oder die Wohnung verlieren.

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Unbekannt910 
Fragesteller
 10.11.2019, 16:57
@Wippich

Ich weiß nicht mir geht es nicht um mich ,meine Tochter und verlobte sind an erster stelle

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