Aktiver Student mit Bafög noch aber ab 01.08 Ausbildungsvertrag, Wie handeln?

3 Antworten

Du bist verpflichtet Änderungen sofort aktiv mitzuteilen. Spätestens beim Unterschreiben deines Vertrags ist klar, dass du das Studium nicht beenden willst. Und damit steht dir kein Bafög mehr zu. Bafög gibt es nur für ein Studium, was beendet werden will und zielgerichtet studiert wird.

Du MUSST also aktiv Bescheid geben und dann ist Bafög beendet. Alles andere ist Betrug.

Und ja, du kannst auch weiterhin immatrikuliert bleiben. Kindergeld, Familienversicherung ist ans Studium gekoppelt, nicht an den Bafögbezug.

NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:29

melde ich das beim zugehörigem amt für bafög dann telefonisch? was soll ich genau erwähnen und kann das Bafög einfach so "gestoppt" werden?

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Fortuna1234  25.02.2023, 22:32
@NennMichFuchs

Wenn du etwas schriftlich mit vielen Formblättern beantragst, dann kannst du sowas nicht telefonisch stoppen ;)

Es reicht ein Zweizeiler, dass du dich am am Tag der Unterschrift dazu entschieden hast die Ausbildung zu nehmen und das Studium zu beenden. Nimm den Tag der Unterschrift des Vertrags, früher können sie es dir nicht nachweisen, dass du dich gegen das Studium entschieden hast. Fördernummer drauf, unterschreiben, einwerfen (oder per Post versenden). Dann wirst du einen neuen Bescheid bekommen, dass Bafög stoppt. Alles was danach gezahlt wurde, wird wieder zurückgefordert.

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NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:35
@Fortuna1234

also beispiel ich unterschreibe am 02.03.2023.
dann schreibe ich dass ich mich für ein ausbildungsangebot entschieden hab und sende am selben tag die Mail ab?

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Fortuna1234  25.02.2023, 22:42
@NennMichFuchs

Du hast auf Formblatt 1 unterschrieben:

Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mitzuteilen;

Unverzüglich also. Muss nicht unbedingt am selben Tag sein, aber eben unverzüglich. Und ich hoffe du meinst mit "Mail" einen unterschriebenen Brief ;)

Aber ja, am selben Tag wärst du auf der 100% richtigen Seite. Für März steht dir Bafög dann noch weiterhin zu (solange du einen Tag im Monat die Voraussetzungen hattest), also wäre 02.03. praktisch ;)

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NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:47
@Fortuna1234

Okey also muss es postalisch sein? habe damals meinen Bafög Antrag per email an meinen Sachbearbeiter schicken können. unverzüglich ist gemeint spätestens ein paar tage danach? und das ist möglich das Bafög zu "stoppen" mitten im "BAföG Vertrag"?

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Fortuna1234  25.02.2023, 22:54
@NennMichFuchs

Du stoppst es ja nicht mitten "im Vertrag". Du hast die Voraussetzungen nicht mehr. Das ist wie der Krankenversicherung mitteilen, dass man kein Student mehr ist. Das muss man eben tun, wenn man die Voraussetzungen nicht hast. Oder wenn du ALG II beziehst und dann einen Job hast - das muss man mitteilen. Das ist kein Vertrag, sondern Bezug von Zuschüssen/Förderungen/Fördergeldern.

Wenn du sonst alles per E-Mail gemacht hast, dann sollte E-Mail tatsächlich reichen. Kenne ich so nicht, aber vielleicht sind sie bei dir schon digitaler und unbürokratischer unterwegs.

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NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 23:02
@Fortuna1234

okay könntest du mir so einen Zweizeiler schreiben was er enthalten soll ^^ und ich würde halt immatrikuliert bleiben bis zum ausbildungsbeginn den 01.08 (Semestergebühren bezahlt für das kommende Semester) das bleibe ich trotzdem oder.

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Bafög ist ja nur ein Kredit das musst du ja zum Teil wieder zurück zahlen.

Du kannst such immatrikuliert bleiben, bis du die Ausbildung annimmst also einfach im Sommersemester bleiben und dann exmatrikulieren.

NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:20

wird es den keine Probleme geben? ich unterschreibe ja einen neuen Vertrag und weiß dass das Studium ab dem Zeitpunkt der Unterschrift vorbei ist. (offiziell noch nicht) aber ich erhalte noch paar Monate das BAföG und trotz der Unterschrift bei der Ausbildung wird es keine Probleme geben?

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Mmits  25.02.2023, 22:21
@NennMichFuchs

Das kann ich dir nicht genau sagen, weil ich selbst nie Bafög bezogen habe.

Aber du kannst definitiv immatrikuliert bleiben, egal was du machst

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NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:22
@Mmits

okey hab nur die "angst" dass die mir dann vorwerfen Schwindler zu sein da ich noch paar monate Bafög erhalte obwohl ich bereits was neues anderes später beginnen werde

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Mmits  25.02.2023, 22:23
@NennMichFuchs

Wie gesagt Bafög muss so oderso zum Teil zumindest zurück gezahlt werden.

Mehr als das Geld später rückzufordern wird vermutlich nicht passieren

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Fortuna1234  25.02.2023, 22:28
@Mmits
Mehr als das Geld später rückzufordern wird vermutlich nicht passieren

Falsch. Der Bafögempfänger unterschreibt auf Formblatt 1 viele fettgedruckte Hinweise. Unberechtigter Bafögbezug ist Betrug und wird als Betrug behandelt.

Muss man als Nicht-Bafögempfänger nicht wissen, aber als Bafögbezieher sollte man sowas eigentlich genau wissen.

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Gibt ja auch Studierende, die gar kein BAföG bekommen. Also ja, du kannst natürlich auch ohne BAföG weiterhin immatrikuliert sein.

NennMichFuchs 
Fragesteller
 25.02.2023, 22:20

wird es den keine Probleme geben? ich unterschreibe ja einen neuen Vertrag und weiß dass das Studium ab dem Zeitpunkt der Unterschrift vorbei ist. (offiziell noch nicht) aber ich erhalte noch paar Monate das BAföG und trotz der Unterschrift bei der Ausbildung wird es keine Probleme geben?

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KimMell  25.02.2023, 22:27
@NennMichFuchs

Wenn du weiterhin BAföG beziehen willst, dann wird es damit erst ab Gültigkeit deines neuen Arbeits-/Ausbildungsvertrages Konflikte geben. Also ab dann, wenn du Geld verdienst oder nicht mehr studierst. Wegen Immatrikulation ist das egal. Theoretisch könntest du sogar, wenn du weiterhin Leistungen in der Uni bringst, während deiner Ausbildung noch weiter studieren. Also falls du das wollen würdest. Geht jetzt eher darum: Was du sonst noch neben der Immatrikulation für Verträge eingehst, ist der Uni meistens herzlich egal, also da keine Sorge. Und sowieso gilt in der Regel, dass man bei einem Vertrag, auch wenn er schon unterschrieben ist, erst ab dann, wenn die Gültigkeit in Kraft tritt (also 01.08., wenn du dann anfängst) das für Anderes relevant ist.

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