AG1 rückwirkend kriegen?

4 Antworten

im Januar am selben Tag Arbeitslos gemeldet
Antrag auf Arbeitslosengeld erst ab der ersten Kalender Woche im Mai beantragt.

Bewilligung ab Antragstellung.

Wann das in Deinem Fall war, kann ich Deinen Worten nicht entnehmen, da Arbeitslosmeldung grundsätzlich = Antragstellung Arbeitslosengeld.

Bei einer fristlosen Kündigung ist die Verhängung einer Sperrzeit wahrscheinlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Leistungen von der Agentur für Arbeit kann es frühstens ab der Antragstellung geben.

Wenn Du selber ohne wichtigen Grund gekündigt hast, oder für deine Kündigung selber verantwortlich bist, kann es eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben.

Aber die sollten ja mittlerweile verstrichen sein.

nein. bekommst du nicht. glückwunsch. so ist deutschland.

und wenn du pech hast, bekommst du jetzt auch noch eine 3 monatige sperre.

das bekommst du, obwohl du immer deine beiträge gezahlt hast. du darfst zahlen,

bekommst aber nix.

gut? gell?