Arbeitslosengeld, Krankengeld?
Hallo :)
Ich habe eine Frage bzgl. Arbeitslosengeld / Krankengeld, unzwar:
Ich habe Krankengeld bekommen; hatte dann für ca. einen Monat keine Krankschreibung (dementsprechend endete der Anspruch auf Krankengeld) mehr und war arbeitslos (habe mich aber nicht arbeitslos gemeldet). Seit Anfang Januar bin ich wieder krankgeschrieben. Ich habe mich vor ca zwei Wochen arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt.
Aber ich glaube das geht nur, wenn ich nicht krankgeschrieben bin oder? Krankengeld bekomme ich ja aber auch nur, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bekommen habe oder? Kennt sich damit jemand aus? Was kann ich machen / beantragen? Bin für hilfreiche Tipps sehr dankbar!
Mir Vorwürfe oder ähnliches zu machen bitte ich zu unterlassen, ich weiß, dass es meine Schuld ist, dass ich jetzt in dieser Situation bin.
3 Antworten
Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, wenn du 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre Beiträge gezahlt hast, dazu gehört auch Krankengeld.
allerdings musst du nicht mehr arbeitsunfähig sein, um Arbeitslosengeld beantragen zu können, denn sonst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
option 2 ist die Beantragung von Bürgergeld im Jobcenter
Du warst ohne Anspruch auf Krankengeld in der Zeit ohne Krankschreibung, wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hast oder im Bezug von ALG I warst.
Damit steht dir bei der neuen Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld zu, denn du warst krank, bevor du dich arbeitslos gemeldet hast. Die Meldung kann und wird erst abschließend bearbeitet, wenn du wieder arbeitsfähig bist.
Bis dahin wirst du Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Also kann ich Bürgergeld beantragen auch wenn ich arbeitsunfähig bin? Weißt du zufällig auch wie das dann mit der Krankenversicherung ist?
Oder sollte ich meine Arbeitsunfähigkeit unterbrechen, Arbeitslosengeld beantragen und mich dann wieder krankschreiben lassen? Aber das wäre ja eigentlich wahrscheinlich nicht richtig oder?
Wenn Du bspw ausgesteuert wirst (maximale Arbeitsunfähigkeit zu Lasten der Krankenkasse [72 Wochen] überschritten), erhältst Du frühzeitig einen Brief. Mit diesem gehst Du zum A-amt und beantragst dann (vorsorglich) ALG1.
Sonst kannst Du Dich, während einer Krankenzeit, nicht arbeitslos melden, da Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.
Ich glaube in Deinem Fall hättest Du am ersten Tag Bürgergeld beantragen müssen.