Abzocke durch Gärtner?

4 Antworten

Der Gärtner bat mich um Bestätigung eines formlosen Kostenvoranschlags per WhatsApp.

Und was genau wurde da "formlos" gelistet?

Die Frage, die sich bei solchen Aktionen immer stellt, ist, ob hier nun vertraglich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, oder ob (wie meistens üblich) die Abrechnung nach Aufwand erfolgt. Nichtsdestotrotz wäre eine Abweichung von 36% auf den Angebotspreis nicht mehr statthaft, es sei denn, es wären bei der Durchführung tatsächlich erhebliche nicht abschätzbare Mehraufwendungen angefallen. Das hätte der Gärtner dann aber m.E. bei Feststellen desselben sofort anmelden müssen. Mehr als 25% auf den Angebotspreis muss sich der Kunde hier nicht einfach gefallen lassen.

Die 19% sind übrigens in jedem Fall gegenüber dem Endkunden im Preis inklusive - und zwar gesetzlich vorgeschrieben immer.

Anders als ein Angebot ist ein Kostenvoranschlag normalerweise nicht verbindlich.

Sie könnten den Unternehmer natürlich anzeigen da er Steuern hinterziehen wollte. Vielleicht sieht er sich ja auch gewillt, wenn sie ihm das vorher mitteilen und mit dem vorher vereinbarten Preis einverstanden sind, ggf mit dem Hinweis, das dort die Mehrwertsteuer schon inbegriffen sein sollte, da alles andere Schwarzarbeit ist. Vielleicht zeigt er sich dann ja einsichtiger und zieht seine überteuerte Forderung zurück. Den Chatverlauf sollten Sie nicht löschen, Sie wollten ja keine Steuerhinterziehungen begehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Monstera, Calathea, Avocado, Mango 🪴

Gezahlt wird, was vereinbart wurde laut Vertrag. und bei Privatpersonen sind die Kosten immer inc. MwSt auszuweisen.

Er muss aber nun noch Einkommensteuer abführen. Die schlägt er auch noch auf die Rechnung drauf, damit ihm gleichviel für die Arbeit verbleibt.

Du kannst die Dienstleistung nun von deiner Steuer absetzen, da du ja jetzt eine Rechnung hast.


FordPrefect  18.06.2023, 17:49
Er muss aber nun noch Einkommensteuer abführen.

Das hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Rechnung. Die fakulative Steuerhinterziehung des Leistungserbringers ist nicht das Problem des Auftraggebers.

0