Abzocke auf einer Sexseite
Habe einen Gutschein für 1 Monatszugang auf einer Sexseite eingelöst (ich weiß, sollte man nicht tun), aber vergessen die AGB's zu lesen (ich weiß, sollte man erst Recht nicht tun, iss aber leider passiert).
Auszüge daraus:
Bei einigen Angeboten verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung der Zugang stillschweigend sofern Sie diesen nicht beenden.Oder:
Bei unzureichender Deckung des Kontos oder Rücklastschriften, sind alle Bankgebühren, Kosten für Mahnungen, Inkasso und evtl. anfallenden Gerichtskosten, vom Nutzer zu tragen. Wir erheben hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15.00 Euro pro Transaktion. Für die Abwicklung der Zahlungsaufforderung kann eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden, durch diese weitere Kosten für Sie entstehen können. Der mit dem Kunden zustande kommende Vertrag unterliegt ausschließlich EU-Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Horní Mésto, CZ.Schon allein diese Drohung mit einem Rechtsanwalt macht mir Angst. Diese Mitteilungen o. Nachrichten standen in meinem Postfach bis heute als "ungelesen" drin, das müssen die doch gesehen und/oder bemerkt haben.
Habe nun eine Aboverlängerung per SMS mitgeteilt bekommen, dass die Rechnung von 45€ für einen Monat abgebucht werden. Ich komme mir da trotz nicht lesens der AGB schon etwas verarscht vor. Kann ich die Buchung stornieren, ohne dass ich da Konzequenzen fürchten muss?
Gruß Rudi
13 Antworten
kündige erstmal dein abo und das mit den anwalt is warscheinlich eh gelogen
Ich würde mich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Möglicherweise sind diese Forderungen nicht rechtsgültig.
"..standen in meinem Postfach bis heute als "ungelesen" drin, das müssen die doch gesehen und/oder bemerkt haben."
Der Anbieter ist verpflichtet, dir die AGB zugänglich zu machen, aber er ist nicht verpflichtet, bei dir nachzufragen ob du sie gelesen hast.
Die Androhung einer Mahngebühr oder weiterer Maßnahmen im Falle eines Zahungsverzugs klingt zwar nicht schön, ist aber letztlich doch ein gängiger Vorgang.
Inwiefern du die Zahlung verweigern kannst, müsste man rechtlich klären. Eigentlich weiß man (oder hätte es nach dem Lesen der AGB wissen müssen), dass ein Probeabo in der Regel zu einem kostenpflichtigen Abo wird, wenn man nicht widerspricht. Da du das nicht getan hast, würde ich erstmal davon ausgehen, dass du ein Abo eingegangen bist. Wie sich das genau verhält und wie du da herauskommen kannst, könntest du vielleicht beim Verbraucherschutz erfahren.
Da ich nicht mehr den genauen Wortlaut aus dem damaligen Angebot nachvollziehen kann, lässt sich halt nur schwer beweisen, dass da nix von einem "Probe"-Abo stand...
Hallo, also ich habe den Betrag einfach zurückbuchen lassen. Von der Seite wurde mir dann per EMail gedroht, dass ich mit rechtlichen Konzequenzen zu rechnen habe.
Habe mich bei meiner Bank erkundigt, die geben meine Adresse schonmal gar nicht an jemenden raus. Seitdem warte ich auf den sogenannten richterlichen Mahnbescheid, bis heute...nix angekommen.
Denke mal, das ist doch eine Abzockseite, da ich nochmal nachgeschaut habe, die AGB gab es erst nach Abschluss des Vertrags mit dem Gutschein, und das darf ja nicht sein, so wie ich das deutsche Recht verstehe.
Danke an alle für ihre Antworten.
Hallo,
wollte mich nochmal melden. Habe nie mehr was von denen gehört. Alles nur heiße Luft.
Gruß