Abwasserrechung
Hy.....
Habe heute eine Rechnung bekommen von 400,00 euro. Sie haben jetzt wohl erst mit bekommen , das ich im Jahr 2003 nicht bezahlt habe und fordern mich jetzt auf sie zu bezahlen. Ist es nicht schon Verjährt?
8 Antworten
Du hast die Rechnung also vom Abwasserzweckverband erhalten. Die Verjährungsfristen richten sich in diesem Zusammenhang nicht nach dem BGB, sondern nach der Abgabenordnung. Die Verfristung tritt also erst nach fünf Jahren ein.
Die Verjährung tritt mit Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist. Du solltest also schnellstmöglich Widerspruch mit der Einrede der Verjährung einlegen. Zur Not musst Du Dir von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen lassen.
Auf der anderen seite hast du ja auch die Leistung in Anspruch genommen.
Wenn Du weder Rechnung noch Mahnung bekommen hast, ist es nach BGB verjährt ...
Andererseits: Du bekommst von anderen Leistungen gegen Geld und zahlst nicht, sondern hoffst auf Verjährung? Das wäre dann aber Betrug und der verjährt nicht so schnell ;-)
Ich würde beim Konsumentenschutz nachfragen. Imho ist die Abrechnungsperiode zu lange zurück.
Hast Du denn für 2003 eine Rechnung bekommen und nicht bezahlt? Oder hast Du auch noch nicht mal eine Rechnung bekommen?
wenn die nicht vorher mal gemahnt haben müsste es verjährt sein
Habe vorher keine Rechnung oder so bekommen. Sie haben erst nach Sichtung meiner unterlagen es jetzt bemerkt.Kamm für mich aus vollen himmel...
Das nennt sich Verbraucherschutz!