Abwasser kam hoch- Wer Zahlt?
Vorgestern kam in der Nacht plötzlich abwasser aus unserem Bad Waschbecken und aus der Küche Spüle hochgeschossen und fing an überzulaufen. Fette , Zwiebeln Nudeln kräuter, Öle , kamen da raus, was aber niemals wir darein geschüttet haben Als es drohte, die Räume zu überfluten haben wir die Hausverwaltung angerufen und die haben ind er Nacht der sanitär notdienst zu uns geschickt, der dann kurz mit einem Mittel das Hauptfallrohr durchgängig gemacht.
AM morgen kam nochmal die Firma und hat mit einer spirale ca 15 Meter die rohre gereinigt. wir Wohnen in der ersten etage von einer Mehrfamilienwohnung-Altbau, und bevor das wasser überlief haben wir nichts gespült oder geduscht oder sonstwas, aus dem Heiteren Himmel kam das Wasser hoch. Haben sogar detailliert Fotos gemacht
Ist das Öfters der Fall? Tragen wir die Kosten???
6 Antworten
Ich nehme an, ein gemeinsames Abflußrohr war unterhalb eures Abflusses verstopft. Und wenn dann von höher Oben Wasser in das Abflußsystem fließt, muß es ja dann bei euch rauskommen. Wenn die Verstopfung von jemanden nachweislich verursacht wurde, weil er Sachen runtergespült hat, die nicht in den Abfluß gehören, dann kann er für die Kosten herangezogen werden. Aber ansonsten ist es etwas normales, wofür der Vermieter die Kosten trägt.
Genau so war das auch. Hausversicherung des Vermietees hat gehaftet. Danke für die Top Antwort
Die Kosten muss der Vermieter übernehmen, bzw. dessen Versicherung :)
gebäudeleitungsversicherung des eigentümers, oder die haftpflicht der firma. sollte die wohnung schaden genommen haben, meldest du das der eigenen hausratversicherung , wenn vorhanden, die reguliert meistens vorab und holt sich die beträge von den jeweiligen angsprochenen versicherungen zurück.
diese kosten müßt ihr nicht übernehmen
Verschuldungsprinzip! Den Schaden aber auf jeden Fall bei der Hausratversicherung melden. Ein Abwassersystem im Haus und auch im öffentlichen Kanal muss nach Deutschen Standard (DIN) mit mehrfacher Sicherheit geplant werden. Eine Verstopfung solchen Ausmaßes hat m.e. Planungsprobleme in der Vergangenheit. Es ist im Interesse des Vermieters dem nachzugehen, er hat ja eine Fürsorgepflicht, hat er Ihnen ja gegen Vertrag und Geld eine funktionsfähige Sache (Wohnung) übergeben. Wenn der Vermieter nicht seinen Pflichten nachkommt, bleibt er als Verursacher nur noch übrig und ist Schadensersatzpflichtig. Würde per Gericht ziemlich sicher glatt in diese Richtung gehen. Ich hoffe der Vermieter ist nicht so dumm es erst zu solch einem Verfahren kommen zu lassen und klärt dieses Problem im Guten und in Ihrem Sinne.