Abmahnung wegen Ticketverkauf von Werder Bremen, rechtens?
Hallo,
ich habe bei eBay 2 Tickets für ein Werder Spiel verkauft. Doch dann wurde mein Angebot gestoppt und ich bekam einen Brief von Werder, indem steht, dass ich eine Unterlassungerklärung unterzeichnen und 250€ Strafe zahlen soll.
Ist das rechtens ?
Das BGB besagt, dass ich nicht benachteiligt werden darf...und die AGB des Vereins benachteiligen mich, da der Weiterverkauf von Karten untersagt ist! Was soll ich tun, auf den Kosten sitzenbleiben ?
Desweiteren habe ich die Karten gar nicht direkt bei Werder erstanden, sondern zuvor von jemand anderem abgekauft! Das bedeutet doch, dass ich gar nicht direkt einen Vertrag, der die AGB beinhaltet, mit Werder geschlossen habe oder ?
Was denkt ihr ?
Die Unterlassungserklärung werde ich definitiv nicht unterschreiben.
LG
5 Antworten
Das BGB besagt, dass ich nicht benachteiligt werden darf.
Also das ist mal was ganz neues. Wo soll denn bitte das stehen?
....und die AGB des Vereins benachteiligen mich, da der Weiterverkauf von Karten untersagt ist!
Negativ.
Du hast vorher die Wahl, akzeptiere ich die AGB und gehe diesen Vertrag ein oder nicht.
Das was Du Nachtreil meinst, hinterher sich umüberlegen, das ist halt nicht. Du musst Dich entscheiden, bevor Du überhaupt Karten kaufst, ob Du damit leben kannst.
Es ist immernoch Deine freie Entscheidung. Wenn Du damit nicht leben kannst und Dich benachteiligt fühlst, so steht es Dir jederzeit frei, keinen Vertrag mit denen einzugehen und keine Karten zu kaufen.
Aber hinterher rumjammern ist halt nicht.
Das ist von denen vollkommen rechtens so, Du selbst hast Dich aus freien Stücken dazu verpflichtet und den Vertrag hinterher gebrochen. Daran ist nichts benachteiligendes.
Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen.
Kann mir Laien mal jemand erklären, warum das so ist? Das kann denen doch egal sein, wer das Spiel besucht???
Die möchten für ihr Stadion an jedem Umsatz der durch Verkauf von Artikeln gemacht wird beteiligt werden.
Prinzipiell auch okay so nur wenn ich Tickets erstanden habe sind die mein Eigentum. Mein Eigentum kann ich grundsätzlich auch veräußern.
Wenn ich allerdings etwas kaufe um es mit Gewinn weiter zu verkaufen so handle ich gewerblich und habe diese Tätigkeit anzumelden.
Es soll natürlich auch ein bisschen kontrolliert werden, dass nicht Menschen die z.B. ein Stadionverbot haben sich Zutritt verschaffen.
Du willst einfach nur Leute runterziehen durch inszenierte Cleverness.
Hallo, ich dachte, dass ich mal auflöse was draus geworden ist, nämlich....
NICHTS!!!
Ein Schreiben vom Anwalt und ich habe nie wieder von Werder Bremen gehört...
Gruß,
Fabe1987
Hey ich habe nun auch das Schreiben erhalten und gelesen, man soll nicht reagieren.
Wirklich traurig was Werder da abzieht !!!
ich habe sogar mit Verlust verkauft, weil ich so neben Freunden sitzen konnte, was Werder wohl nicht möchte …
Ich hab jetzt mal das gefunden, was mit 2014 wohl relativ neu ist. Anzumerken ist wohl, dass man nicht garantieren kann, dass die Ausführungen des Anwalts wirklich stimmen müssen. Aber scheinbar kann dir Werder wirklich nicht verbieten ,dass du die Karte weiter verkaufst.
Ist das rechtens ?
Kommt drauf an.
Verkauft, weil du selbst nicht gehen konntest aufgrund von Krankheit oder Job und ohne Gewinn --> erlaubt, kann nicht untersagt werden.
Wenn du diese mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft, auch wenn du selbst das Spiel besuchen könntest --> kann untersagt werden.
Die Unterlassungserklärung werde ich definitiv nicht unterschreiben.
Würde ich auch nicht.
In dem moment, in dem du Karten, auch von W.B., kaufst, stimmst du deren AGB's zu. Egal wo und von wem du sie kaufst.
Also hat Werder recht und sie werden es durchsetzen. 250€ ist günstig, mach das mal bei Bayern München...kostet dich eine ganze Stange Geld.
In dem moment, in dem du Karten, auch von W.B., kaufst, stimmst du deren AGB's zu. Egal wo und von wem du sie kaufst.
AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle (§ 309 BGB) und die besagte Klausel ist eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB). Wenn er die Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft bevor sie verfallen kann dazu in den AGB stehen was will, es ist unwirksam.
Wenn er die Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft...
Macht aber keiner. Schau dir mal die Ticketangebote bei Ebay an.
§ 307.
Der Rest deiner Antwort ist käse und ich werde ihn nicht einmal einzeln auseinander nehmen.