Ablehnung auf Bewerbung im ÖD

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Eine Rechtbehelfsbelehrung braucht es nicht, da kein hoheitlicher Verwaltungsakt.

Sie haben das Recht Ihre Personalakte einzusehen, aber daraus können Sie nur sehr bedingt Rückschlüsse auf das Bewerbungsverfahren ziehen. Wenn der Dienstherr hier zicken macht, dann fordern Sie schriftlich die Einsichtnahme mit der bitte, sollte diese nicht möglich sein begründet mitzuteilen weshalb dem so sein soll.

Das jetzige Auswahlverfahren anzugreifen wird schwierig, hier müssten Sie einen begründeten Verdacht haben dass Sie rechtwidrig nicht zum Zuge kamen. Hier möchte ich nicht viel dazu sagen, hierzu können nur Sie etwas sagen, hier braucht man sehr detaillierte Kenntnisse der Personen / Konkurrenten. Sollten Sie den Verdacht haben, dann könnte im Falle einer Klage Ihr Rechtsbeistand die Akteneinsicht beantragen.

paulahurtig 
Fragesteller
 17.01.2013, 09:34

Danke, ich will ja keinen Stress dort machen und akzeptiere die Entscheidung. Wollte nur für mich wissen, warum ich nicht.

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Nein ... Da du dich im Falle eines Arbeitsvertrages bei einer öffentlichen Stelle genauso wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch auf dem Sektor des Privatrechtes befindest.

Zudem ist diese Ablehnung kein Verwaltungsakt und kannst dementsprechend auch keinen Widerspruch einlegen.

Ein Recht auf Einsichtnahme von irgendwas hast du ebenfalls nicht. Das hättest du bei einer Personalakte, die aber nicht hast...

Wie gesagt das Personalwesen ist Teil des privaten Rechts. Genauso wie Einstellungsverfahren für Beamte, obwohl deren Dienstverhältnisse später öffentlicher Natur sind.

paulahurtig 
Fragesteller
 17.01.2013, 09:32

dane schön, hat mir geholfen.

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Das Amt muss Dir keine Begründung nennen. Das ist ja auch überflüssig, weil Du sonst nur lapidares Zeug wir " ein anderer Bewerber war besser geeignet " zu hören bekommst.

Du kannst Dich bei der vorgesetzten Dienststelle mit Begründung beschweren, das ist der einzige Weg.

Du hast natürlich nach Voranmeldung das Recht, Deine Personalakte mit Beurteilungen usw. einzusehen, sofern Du dort schon beschäftigt bist !!