Eine Rechtbehelfsbelehrung braucht es nicht, da kein hoheitlicher Verwaltungsakt.
Sie haben das Recht Ihre Personalakte einzusehen, aber daraus können Sie nur sehr bedingt Rückschlüsse auf das Bewerbungsverfahren ziehen. Wenn der Dienstherr hier zicken macht, dann fordern Sie schriftlich die Einsichtnahme mit der bitte, sollte diese nicht möglich sein begründet mitzuteilen weshalb dem so sein soll.
Das jetzige Auswahlverfahren anzugreifen wird schwierig, hier müssten Sie einen begründeten Verdacht haben dass Sie rechtwidrig nicht zum Zuge kamen. Hier möchte ich nicht viel dazu sagen, hierzu können nur Sie etwas sagen, hier braucht man sehr detaillierte Kenntnisse der Personen / Konkurrenten. Sollten Sie den Verdacht haben, dann könnte im Falle einer Klage Ihr Rechtsbeistand die Akteneinsicht beantragen.