Abgemeldetes Auto ziehen?

5 Antworten

§33 StVZO:

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

Tatbestandsnummer 333100:

Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag.
§ 33, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 197 BKat
25,00€

Tatbestandsnummer 803600:

Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat
A - 1, 70,00€

Du darfst ein Kraftfahrzeug lediglich in einer Notlage abschleppen, aber nicht zur Überführung schleppen.

Betreibst du das Fahrzeug verbotswidrig als Anhänger, kommt ohne Klasse BE noch Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu, da die beiden zulässigen Gesamtgewichte zusammen über 3,5t liegen.

Hi das darf man nicht. Abschleppen ist nur zu Pannenhilfszwecken erlaubt.

Das wäre dann schleppen. Das waren glaube ich 25 €

Es könnten aber weitere Sachverhalte dazukommen, denn beim Schleppen zählt das hintere Auto als Anhänger.

Hast Du Klasse BE? Sonst wäre es schonmal die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Überschreiten der Anhängelast könnte auch dazukommen.

Nein. Ein gezogenes Auto muss angemeldet und versichert sein.

Im § 33 StVZO wird definiert, wann ein Auto privat abgeschleppt werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das Wichtigste zu Beginn: Es dürfen nur Autos abgeschleppt werden, die wirklich eine Panne haben. Ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen abschleppen ist verboten. Das gezogene Auto muss angemeldet und versichert sein.

https://www.ws-autoteile.com/de/content/auto-abschleppen.html

Leih dir einen entsprechenden Trailer oder beauftrage den Abschleppdienst.

Nein, darf man nicht.