Abgangszeugnis 10. Klasse Gymnasium und Annahme an der Berufsfachschule? Ist das Zeugnis gleichzeitig der Mittlere Bildungsabschluss?
Hallo, mein Sohn besucht zur Zeit die 10. Klasse eines Gymnasium in S/H. Nun hat er sich auf der Berufsfachschule mit dem Bildungsgang "Kaufm. Assistent " hier in der Stadt beworben und eine vorläufige Zusage erhalten. Voraussetzung zur endgültigen Annahme ist der Mittlere Bildungsabschluss.
Nun bin ich etwas verunsichert, da er diesen nur dann bekommt, wenn er die Versetzung in die Qualifikationsphase schafft. Ansonsten bekommt er ja ein Abgangszeugnis.
Ich habe bereits bei der Berufsschule nachgefragt, aber die Antwort, die ich dort bekommen habe ist für mich leider nicht 100%ig zu verstehen.
Habt Ihr evtl. Erfahrungen damit oder ist hier vielleicht auch jemand, der es ganz genau weiß? Weil wenn nicht, muss er sich ja parallel noch weiter um einen Ausbildungsplatz bemühen.
Lieben Dank für eure Antworten :-)
2 Antworten
Wenn das Gymnasium ein G8-Gymnasium ist, so hatte ihr Sohn (jedenfalls in NRW) bereits mit der Versetzung in die 10 den gymnasiale Oberstufenreife und hätte damit bereits nach der 9. Klasse z.B. auf ein Berufsgymnasium wechseln können, und damit kann er nun erst recht in solch einen niedriger einzustufenden Bildungsgang eintreten.
Obwohl die Versetzung in die 10 am Gymnasium praktisch einem MSA mit gymnasialer Oberstufenberechtigung entspricht, bekommt ein Gymnasiast den MSA aber erst nach 10 Schuljahren zugesprochen. Es wäre aber keineswegs logisch, dass dann auch noch eine Versetzung nach Q1 erforderlich ist. Das würde ja die Leistungen eines vergleichbaren Realschülers deutlich übersteigen. Im Zweifel an das Schulamt wenden.
Es ist ja abhängig davon welchen Bildungsgang er machen möchte.
Für Fachabitur benötigt er nur die Mittlere Reife.
Für einen Vollabitur Bildungsgang braucht er jedoch die Mittlere Reife mit Qualifikation..
Danke, ich hatte vergessen zu schreiben, dass er an der BFS die Ausbildung zum kaufm. Assistenten machen möcht. Und ich wollte gern wissen, ob das Abgangzeugnis Gymnasium hier dem MSA gleichgesetzt wird.